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Antragsberechtigung – wer Fördermittel beantragen darf

Kurzdefinition

Antragsberechtigung beschreibt, welche Personen oder Organisationen berechtigt sind, einen Förderantrag zu stellen.

Warum relevant?

Ohne Antragsberechtigung wird ein Antrag formal abgelehnt – unabhängig von Projektqualität.

Typische antragsberechtigte Gruppen

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Start-ups (programmspezifisch, oft älter als 1 Jahr)
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Konsortien (bei Verbundprojekten)

Nicht antragsberechtigt sind häufig

  • Privatpersonen
  • Unternehmen ohne wirtschaftliche Tätigkeit
  • öffentliche Einrichtungen ohne Förderzugang
  • Organisationen außerhalb des Fördergebiets

Praxisbezug

Die Antragsberechtigung ist programmspezifisch geregelt und sollte immer vor Projektstart geprüft werden.

Weiterführende Informationen