Kurzdefinition
Antragsberechtigung beschreibt, welche Personen oder Organisationen berechtigt sind, einen Förderantrag zu stellen.
Warum relevant?
Ohne Antragsberechtigung wird ein Antrag formal abgelehnt – unabhängig von Projektqualität.
Typische antragsberechtigte Gruppen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Start-ups (programmspezifisch, oft älter als 1 Jahr)
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Konsortien (bei Verbundprojekten)
Nicht antragsberechtigt sind häufig
- Privatpersonen
- Unternehmen ohne wirtschaftliche Tätigkeit
- öffentliche Einrichtungen ohne Förderzugang
- Organisationen außerhalb des Fördergebiets
Praxisbezug
Die Antragsberechtigung ist programmspezifisch geregelt und sollte immer vor Projektstart geprüft werden.
Weiterführende Informationen