Antragsberechtigung
Kurzdefinition:
Antragsberechtigung beschreibt, ob ein Unternehmen oder eine Organisation formal berechtigt ist, ein Förderprogramm zu beantragen.
Warum wichtig?
Fehlende Antragsberechtigung führt zur sofortigen Ablehnung – unabhängig von Projektqualität.
Praxisbezug:
- •Kriterien: Unternehmensgröße, Sitz, Branche, Rechtsform, wirtschaftliche Tätigkeit.
- •Verbundunternehmen können die Berechtigung beeinflussen (KMU-Status!).
- •Bei EU-Programmen gelten zusätzliche Länder- und Konsortialregeln.
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