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Forschungszulage beantragen – steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung

Die Forschungszulage ist die zentrale steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Sie ist dauerhaft gesetzlich geregelt, nicht wettbewerblich und branchenoffen: Wenn Ihr Vorhaben die Kriterien erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Viele Unternehmen nutzen die Forschungszulage (Definition im Glossar) als planbaren Baustein ihrer Innovationsfinanzierung – vom Start-up bis zum Konzern. Die Bescheinigungsstelle (BSFZ) veröffentlicht quartalsweise Zahlen: Bis 30.09.2025 wurden 40.276 Anträge registriert.

Kurzüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick

Förderart:

Steuerliche FuE-Förderung (FZulG) – keine klassische Projektförderung

Fördersatz:

i. d. R. 25 %, für KMU 35 % (seit 28.03.2024)

Maximalbetrag (ab 28.03.2024):

bis 2,5 Mio. € pro Jahr (Großunternehmen), bis 3,5 Mio. € pro Jahr (KMU)

Rückwirkung:

Antragstellung grundsätzlich bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich – wichtig ist die BSFZ-Fristlogik

Ablauf:

1) BSFZ-Bescheinigung → 2) Antrag beim Finanzamt über Mein ELSTER

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift für förderfähige FuE-Aufwendungen. Anders als viele Förderprogramme ist sie nicht an Calls, Budgets oder Wettbewerbsquoten gebunden. Erfüllt Ihr Projekt die Kriterien, ist die Förderung verfügbar.

Wichtig für die Praxis:

Die Förderung ist branchen- und themenoffen: Entscheidend ist die FuE-Qualität des Vorhabens, nicht die Branche.
Auch Unternehmen mit geringer Steuerlast können profitieren (Ausgestaltung über das Steuersystem) – Details klären wir im Check gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater.

Warum ist die Forschungszulage keine klassische Projektförderung?

Die Forschungszulage ist keine wettbewerbliche Projektförderung, sondern eine gesetzlich geregelte steuerliche FuE-Förderung mit Rechtsanspruch nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Im Unterschied zu Programmen mit Calls und Budgettöpfen kann sie laufend beantragt werden.

Während klassische Förderprogramme auf Ausschreibungen, Budgets und Auswahlverfahren basieren, kann die Forschungszulage jederzeit beantragt werden, ist nicht thematisch begrenzt und unterliegt keiner Konkurrenz zwischen Antragstellern.

Erfüllt ein Forschungs- oder Entwicklungsprojekt die gesetzlichen FuE-Kriterien, besteht ein Anspruch auf Förderung – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation. Gerade für Unternehmen mit kontinuierlicher Forschungstätigkeit bietet die Forschungszulage damit eine verlässliche und langfristige Finanzierungssäule.

Wer kann die Forschungszulage nutzen?

Grundsätzlich können steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland die Forschungszulage beantragen, wenn sie ein förderfähiges FuE-Vorhaben durchführen. Die Förderlogik ist als Breitenförderung angelegt: Start-ups, KMU und Großunternehmen können profitieren.

Typische Zielgruppen:

Start-ups in Produkt-/Technologieentwicklung
Mittelstand (Industrie, IT, MedTech, Maschinenbau, Automotive, Chemie u. a.)
Konzerne mit kontinuierlicher Entwicklungsarbeit

Interner Link-Hinweis:

Förderhöhe: Wie viel ist möglich?

Seit 28.03.2024 gilt (vereinfacht):

Fördersatz: 25 % (Großunternehmen) / 35 % (KMU)
Max. Bemessungsgrundlage: 10 Mio. € pro Wirtschaftsjahr
Max. Zulage: 2,5 Mio. € (Großunternehmen) / 3,5 Mio. € (KMU)

Beispiel (vereinfachte Rechnung):

Wenn ein KMU 500.000 € förderfähige FuE-Personalkosten hat, ergibt das 35 % = 175.000 € Forschungszulage (vor Prüfung/Deckelungen).

Interner Link-Hinweis:

Welche Kosten sind typischerweise förderfähig?

Im Zentrum stehen Personalkosten für FuE sowie Auftragsforschung (mit Anrechnungsregeln). Abhängig von Fall und Zeitraum können weitere Kostenarten relevant sein. (Wir strukturieren das im Check in Kostenkategorien und Nachweislogik.)

Praxis-Hinweis: Der Schlüssel ist fast immer eine klare Abgrenzung (FuE vs. Routine) und eine nachvollziehbare Zuordnung (Projekt, Zeitraum, Personen, Stunden).

Ablauf: Forschungszulage Schritt für Schritt beantragen

Die Beantragung ist zweistufig:

1

BSFZ-Bescheinigung (fachliche Prüfung des Vorhabens)

Sie beschreiben Ihr FuE-Vorhaben so, dass die FuE-Kriterien klar erkennbar sind (Neuartigkeit, Unsicherheit, Systematik etc.).

Ergebnis: Bescheinigung, dass das Vorhaben grundsätzlich FuE-fähig im Sinne des Gesetzes ist.

2

Antrag beim Finanzamt (steuerliche Festsetzung)

Der Antrag erfolgt elektronisch über Mein ELSTER. Dem Antrag sind grundsätzlich keine Belege beizufügen (Nachweise sollten Sie trotzdem intern strukturiert halten).

Interner Link-Hinweis:

Beantragen (Anleitung)

Fristen & Rückwirkung (wichtig, oft missverstanden)

Ja: Die Forschungszulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Entscheidend ist aber:

Ohne rechtzeitig gestellten BSFZ-Bescheinigungsantrag kann die rückwirkende Geltendmachung scheitern. Die BSFZ nennt dazu konkrete Beispiele (z. B. Aufwendungen 2020: BSFZ-Antrag bis 31.12.2024, damit Geltendmachung noch in 2025 möglich ist).

Wenn Sie ältere Jahre nachholen wollen: Das ist genau der richtige Punkt für den Fördermittel-Check, weil hier schnell viel Potenzial oder Fristrisiko steckt.

Voraussetzungen: Wann ist ein Vorhaben „FuE" im Sinne der Forschungszulage?

Die häufigste Ursache für Ablehnung oder Rückfragen ist nicht „fehlende Innovation", sondern eine schwach formulierte technische Abgrenzung.

Ein Vorhaben ist typischerweise förderfähig, wenn klar wird:

Was ist der Stand der Technik – und was ist bei Ihnen neu?
Wo liegt die technische Unsicherheit / das Risiko?
Wie ist das Vorhaben systematisch geplant (Arbeitspakete, Tests, Prototypen, Iterationen)?

Typische Fehler (und wie man sie vermeidet)

1. Routine-Entwicklung als Forschung verkaufen
2. Zu wenig technische Substanz in der Beschreibung (Buzzwords statt Problem-/Lösungslogik)
3. Fehlende Stunden-/Projektzuordnung (späteres Finanzamt-Risiko)
4. Doppelförderung (Kosten gleichzeitig in andere Programme)
5. Fristen falsch eingeschätzt (v. a. rückwirkende Jahre)

Unsere Unterstützung: Von der Idee bis zur Auszahlung

Wir begleiten Sie end-to-end, je nach Bedarf:

Projekt-Screening

Ist es FuE-fähig? Welche Jahre lohnen sich?

Technische Beschreibung / BSFZ-Logik

klare, prüffähige Darstellung

Kostenstruktur & Nachweissystem

Personalkosten, Auftragsforschung, Zuordnung

Abstimmung mit Steuerberatung / Finanzamt-Prozess

strukturierter Ablauf, weniger Reibung

Mehr zu unseren Leistungen: Antragstellung, Förderstrategie und Projektbegleitung.

FAQ zur Forschungszulage

Kann ich rückwirkend beantragen?

Grundsätzlich ja – achten Sie darauf, dass der BSFZ-Bescheinigungsantrag innerhalb der relevanten Fristen gestellt wurde.

Ist die Antragstellung über ELSTER Pflicht?

Ja, der Antrag beim Finanzamt erfolgt elektronisch über Mein ELSTER.

Gibt es Änderungen ab 2026?

Für neue Vorhaben werden u. a. eine 20-%-Gemeinkostenpauschale und Anpassungen bei Parametern beschrieben; Details hängen vom konkreten Startzeitpunkt/Regelstand ab.

Ist die Forschungszulage auch ohne Gewinn nutzbar?

Ja. Die Forschungszulage ist ausdrücklich gewinnunabhängig. Unternehmen ohne Steuerlast erhalten die Förderung als auszahlbare Steuergutschrift vom Finanzamt. Dies macht die Forschungszulage besonders attraktiv für Start-ups und wachstumsstarke Unternehmen.

Kann die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Grundsätzlich ja. Die Forschungszulage ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt. In der Praxis wird sie häufig als Basisförderung eingesetzt und mit projektbezogenen Zuschüssen ergänzt.

Weiterführende Ressourcen zur Forschungszulage

In unserem Whitepaper zeigen wir, wie Unternehmen die Forschungszulage strategisch als Finanzierungsinstrument für Forschung & Entwicklung einsetzen können. Zum Whitepaper

Weiterführende Seiten zur Forschungszulage

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