Wann ist ein FuE-Vorhaben förderfähig?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche FuE-Förderung mit Rechtsanspruch. Entscheidend ist nicht Ihre Branche oder Unternehmensgröße, sondern ob Ihr Vorhaben als Forschung und Entwicklung (FuE) im Sinne des Forschungszulagengesetzes anerkannt wird.
Auf dieser Seite erklären wir die fachlichen Voraussetzungen, nach denen die BSFZ Ihr Projekt bewertet – und wie Sie schon vor dem Antrag realistisch einschätzen, ob Ihr Vorhaben gute Chancen hat.
Kurz gesagt: Förderfähig ist ein Projekt, wenn es neuartig, technisch/wissenschaftlich unsicher und planmäßig/systematisch durchgeführt wird – und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.
Mehr Informationen zur Forschungszulage finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Das Gesetz unterscheidet drei FuE-Kategorien, die grundsätzlich förderfähig sein können:
neue Erkenntnisse ohne unmittelbaren Anwendungsschwerpunkt
neue Lösungen/Technologien, die über den Stand der Technik hinausgehen
Entwicklung und Erprobung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte/Verfahren/Dienstleistungen – mit realer technischer Unsicherheit
In der Praxis betrifft die Forschungszulage häufig industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung – also Projekte, bei denen Teams neue technische Lösungen entwerfen, testen, verwerfen und iterativ verbessern.
So prüft die BSFZ Ihr Vorhaben inhaltlich
Damit ein Vorhaben als FuE anerkannt wird, müssen typischerweise diese Kriterien erkennbar sein:
Ihr Projekt muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Es reicht nicht, etwas "nur bei uns im Unternehmen" neu zu machen – entscheidend ist die externe Betrachtung: Gibt es die Lösung bereits – oder ist die Zielerreichung in dieser Form neu?
FuE bedeutet originäre, kreative Lösungsentwicklung. Nicht förderfähig sind reine Standard-Konfigurationen, Routine-Anpassungen oder "Implementierung nach Lehrbuch".
Ein FuE-Projekt hat echte offene technische Fragen. Der Erfolg ist nicht garantiert. Wenn das Ergebnis von Anfang an klar ist ("wir setzen Tool X ein und dann funktioniert es"), fehlt meist die FuE-Unsicherheit.
Das Vorhaben muss methodisch durchgeführt werden: Ziele, Arbeitspakete, Meilensteine, Ressourcen, Tests/Experimente. "Wir probieren mal herum" ohne Struktur ist in der Regel zu schwach.
Ergebnisse müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein: Hypothesen, Tests, Entscheidungen, Iterationen, Prototypen, Messungen. Wichtig: Dokumentation ist nicht nur für die BSFZ, sondern auch für spätere Rückfragen zur Kostenabgrenzung relevant.
Beispiele mit hoher Wahrscheinlichkeit:
Merksatz:
Förderschwerpunkt liegt dort, wo Teams Neuland betreten und technologische Unklarheiten auflösen.
Typische Ausschlussfälle (oder „rote Flaggen"):
Wichtig: Ein Projekt kann Mischanteile haben. Dann lohnt es sich, den FuE-Teil exakt abzugrenzen und klar zu beschreiben.
Beantworten Sie diese Fragen möglichst konkret:
Was soll am Ende technisch entstehen?
Welche relevante Eigenschaft gab es so bisher nicht?
Welche technischen Fragen sind offen – und warum?
Welche Arbeitspakete/Experimente/Prototypen sind geplant?
Welche Artefakte entstehen (Tests, Messungen, Protokolle, Prototypen)?
Wenn Sie bei Frage 3 keine klare Unsicherheit benennen können, ist das ein Signal, dass das Vorhaben eher Routine-Entwicklung ist.
Die BSFZ erwartet Substanz.
Lösung:
Technisch präzise beschreiben: Stand der Technik → Herausforderung → Ansatz → Tests → erwartete Ergebnisse.
Viele Anträge scheitern, weil Routine-Anteile als FuE verkauft werden.
Lösung:
FuE-Kern herausarbeiten und nicht-förderfähige Teile trennen.
"Wir entwickeln eine innovative Plattform" reicht nicht.
Lösung:
Konkrete offene technische Probleme, Hypothesen, Risiken, Alternativen nennen.
Kein Plan, keine Arbeitspakete, keine messbaren Ziele.
Lösung:
Projektstruktur mit Meilensteinen, Tests, Ressourcenplanung.
Ein Vorhaben ist förderfähig, wenn es die 5 Kernkriterien erfüllt: Neuartigkeit (über Stand der Technik hinaus), schöpferisches Arbeiten, technische Ungewissheit, Systematik/Planmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit. Entscheidend ist, dass das Projekt als Forschung und Entwicklung (FuE) im Sinne des Forschungszulagengesetzes anerkannt wird.
Nein, reine Routine-Entwicklung ist nicht förderfähig. Dazu zählen Standard-Konfigurationen, normale Produktpflege (Bugfixing, Routine-Updates), reine Datenaufbereitung ohne Forschungsziel oder Prozessoptimierung ohne technologische Unsicherheit. Wichtig ist die Abgrenzung: Nur der FuE-Teil eines Projekts ist förderfähig.
Die BSFZ prüft Ihr Vorhaben nach den 5 Kernkriterien: Neuartigkeit, schöpferisches Arbeiten, Ungewissheit, Systematik und Nachvollziehbarkeit. Entscheidend ist eine technisch präzise Projektbeschreibung, die Stand der Technik, Herausforderung, Ansatz, Tests und erwartete Ergebnisse klar darstellt.
Technische Unsicherheit bedeutet, dass echte offene technische Fragen bestehen und der Erfolg nicht garantiert ist. Wenn das Ergebnis von Anfang an klar ist (z. B. "wir setzen Tool X ein und dann funktioniert es"), fehlt die FuE-Unsicherheit. Es müssen konkrete offene technische Probleme, Hypothesen, Risiken und Alternativen erkennbar sein.
Ja, ein Projekt kann Mischanteile haben. Dann lohnt es sich, den FuE-Teil exakt abzugrenzen und klar zu beschreiben. Nur der FuE-Anteil ist förderfähig, Routine-Anteile müssen getrennt werden. Wichtig ist eine klare Abgrenzung in der Projektbeschreibung.
Die BSFZ prüft, ob Ihr Vorhaben dem Grunde nach als begünstigtes FuE-Vorhaben gilt. Wenn einzelne Kriterien schwach ausgeprägt sind, kann dies zu Rückfragen oder Ablehnung führen. Wichtig ist, alle 5 Kriterien in der Projektbeschreibung klar erkennbar zu machen. Bei Unsicherheit empfehlen wir eine kostenlose Ersteinschätzung im Fördermittel-Check.
Sie sind unsicher, ob Ihr Vorhaben die FuE-Kriterien erfüllt? Wir prüfen im kostenlosen Fördermittel-Check, ob Ihr Projekt als FuE eingestuft werden kann – und wie man die technischen Kernaussagen so formuliert, dass sie den BSFZ-Kriterien entsprechen.
Mehr Informationen: Forschungszulage Übersicht | Antragstellung | Glossar