Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt zweistufig:
Wenn Sie zuerst einen Überblick zur Förderung, Förderhöhe und Zielgruppen brauchen: Hauptseite Forschungszulage
Die BSFZ-Antragstellung läuft vollständig digital über das Portal:
portal.bescheinigung-forschungszulage.de
Wichtig: Das Verfahren ist online, ohne Papierpflicht; Unternehmen authentifizieren sich gegenüber der BSFZ über ELSTER-Zertifikate.
Die BSFZ prüft, ob Ihr Vorhaben dem Grunde nach als begünstigtes FuE-Vorhaben gilt (nicht die Steuerberechnung).
Das klappt in der Regel gut, wenn Sie präzise beantworten:
Vermeiden Sie Marketing-Sprache. Schreiben Sie wie für einen technischen Gutachter:
technisch, konkret
was gibt es bereits, warum reicht es nicht?
was ist neu, worin besteht der Sprung?
was ist offen, was kann scheitern?
Arbeitspakete, Methoden, Tests, Meilensteine
Prototyp, Messwerte, Algorithmus, Testberichte
Typischer Ablehnungsgrund: Routine-Entwicklung wird als Forschung dargestellt.
Besser: exakt abgrenzen, welcher Teil echte Unsicherheit löst.
Die BSFZ nennt als Orientierung häufig mehrere Wochen bis wenige Monate Bearbeitung; je nach Auslastung und Qualität des Antrags können Rückfragen kommen. (Planen Sie deshalb intern Puffer ein.)
Der Antrag auf Forschungszulage wird elektronisch über Mein ELSTER gestellt.
Hinweis aus ELSTER: Es existieren unterschiedliche Formularversionen (je nach Wirtschaftsjahr).
Im zweiten Schritt geht es um die Aufwendungen (Kosten) und die Festsetzung der Zulage. Das BMF weist darauf hin: Pro Wirtschaftsjahr kann grundsätzlich ein Antrag gestellt werden (auch wenn mehrere Vorhaben betroffen sind).
Grundlogik des Verfahrens:
Ohne zu tief in Steuerdetails zu gehen (das macht oft der Steuerberater), sind in der Praxis wichtig:
Wichtig: Auch wenn Belege nicht immer direkt hochgeladen werden müssen, sollten Sie intern ein belastbares Nachweissystem haben (Timesheets, Projektzuordnung, Verträge/Rechnungen bei Auftragsforschung), weil Rückfragen möglich sind.
Interne Links:
Viele sagen „4 Jahre rückwirkend" — das stimmt in der Praxis nur, wenn Sie die BSFZ-Fristlogik beachten:
Die BSFZ erklärt ausdrücklich: Der Antrag beim Finanzamt kann auch nach Ablauf der 4 Jahre gestellt werden, wenn der BSFZ-Bescheinigungsantrag innerhalb der 4 Jahre gestellt wurde.
Konkretes Beispiel (von der BSFZ): Wenn Aufwendungen für 2020 noch in 2025 beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen, muss der Antrag auf Bescheinigung bis 31.12.2024 bei der BSFZ eingereicht worden sein.
Merksatz:
Wenn Sie rückwirkend gehen wollen: BSFZ zuerst — und rechtzeitig.
Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Strukturierung (oder Review) in drei Bausteinen:
Welche Projekte/Jahre lohnen sich?
technische Beschreibung + klare Argumentationslinie
so, dass Finanzamt/Steuerberater effizient arbeiten können
Mehr zu unseren Leistungen: Antragstellung.
Die BSFZ nennt als Orientierung häufig mehrere Wochen bis wenige Monate Bearbeitung; je nach Auslastung und Qualität des Antrags können Rückfragen kommen. Planen Sie deshalb intern Puffer ein.
Grundsätzlich sollte jedes F&E-Vorhaben einzeln bei der BSFZ beantragt werden, da jedes Vorhaben seine eigene technische Prüfung benötigt. Mehrere Vorhaben können jedoch im Finanzamt-Antrag zusammengefasst werden.
Dem Antrag beim Finanzamt sind grundsätzlich keine Belege beizufügen. Sie sollten jedoch intern ein belastbares Nachweissystem haben (Timesheets, Projektzuordnung, Verträge/Rechnungen), da Rückfragen möglich sind.
Ohne rechtzeitig gestellten BSFZ-Bescheinigungsantrag kann die rückwirkende Geltendmachung scheitern. Für Aufwendungen 2020 müsste der BSFZ-Antrag beispielsweise bis 31.12.2024 gestellt werden, damit die Geltendmachung noch in 2025 möglich ist.
Ja, die Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Wichtig ist jedoch, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (keine Doppelförderung).
Ein Steuerberater ist nicht zwingend erforderlich, kann aber bei komplexen Fällen hilfreich sein. Der Antrag erfolgt elektronisch über Mein ELSTER. Wir empfehlen, die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater zu suchen, insbesondere bei der Kostenzuordnung und Nachweislogik.
Wir unterstützen Sie bei der kompletten Antragstellung – von der BSFZ-Bescheinigung bis zur Finanzamt-Festsetzung.