Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt zweistufig: Zuerst die fachliche Bescheinigung bei der BSFZ, dann die steuerliche Festsetzung beim Finanzamt via ELSTER.
Für einen Überblick zur Förderung, Förderhöhe und Zielgruppen: Hauptseite Forschungszulage
BSFZ: Vorhabenbeschreibung + Prüfung
→ Bescheinigung / ID
ELSTER/Finanzamt: Aufwendungen je Jahr + IDs
→ Festsetzung / Zulage
Die Beantragung erfolgt zweistufig:

Für Schritt 1 (BSFZ)
Für Schritt 2 (Finanzamt/ELSTER)
Schritt 1
Wo: Vollständig digital über das BSFZ-Portal. Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat.
Was die BSFZ prüft (die 4 Kernfragen)
Empfohlene Struktur der Projektbeschreibung:
Typischer Ablehnungsgrund: Routine-Entwicklung wird als Forschung dargestellt. Besser: exakt abgrenzen, welcher Teil echte Unsicherheit löst.
Schritt 2
Grundlogik: BSFZ bestätigt die Förderfähigkeit des Vorhabens → Finanzamt setzt die Höhe der Zulage fest. Pro Wirtschaftsjahr ein Antrag über Mein ELSTER.
Typischerweise relevante Angaben
Was Sie NICHT hochladen müssen (häufige Missverständnisse):
Mehr zur Berechnung: Höhe & Berechnung · FAQ
Merksatz:
Wenn Sie rückwirkend gehen wollen: BSFZ zuerst – und rechtzeitig.
Viele sagen “4 Jahre rückwirkend” – das stimmt in der Praxis nur, wenn die BSFZ-Fristlogik beachtet wird:
Konkretes Beispiel: Wenn Aufwendungen für 2020 noch in 2025 beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen, muss der BSFZ-Antrag bis 31.12.2024 eingereicht worden sein.
Checklist A: Vor dem BSFZ-Antrag
Checklist B: Vor dem Finanzamt-Antrag
Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Strukturierung (oder Review) in drei Bausteinen:
Welche Projekte und Jahre lohnen sich?
Technische Beschreibung + klare Argumentationslinie
So dass Finanzamt/Steuerberater effizient arbeiten können
Mehr zu unseren Leistungen: Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der kompletten Antragstellung – von der BSFZ-Bescheinigung bis zur Finanzamt-Festsetzung.