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Forschungszulage: Höhe & Berechnung der Förderung

Die Forschungszulage ist eine steuerliche FuE-Förderung mit Rechtsanspruch: Wenn Ihr Vorhaben fachlich als FuE anerkannt wird und die Kosten korrekt angesetzt werden, erhalten Sie einen festen Prozentsatz der anerkannten FuE-Kosten als Steuererstattung oder Steueranrechnung.

Auf dieser Seite zeigen wir, wie hoch die Forschungszulage ist, welche Kosten zählen – und wie Sie die Zulage Schritt für Schritt berechnen (inkl. typischer Beispiele für Start-ups, KMU und größere Unternehmen).

Stand: 2025/2026 – basierend auf BMF/BSFZ und gesetzlichen Änderungen

1) Förderquote: 25% – für KMU 35%

Die Forschungszulage beträgt 25% der förderfähigen Bemessungsgrundlage; für KMU gilt ein erhöhter Fördersatz von 35% (KMU-Bonus).

Wichtig: Der Prozentsatz wird nicht auf den Gesamtumsatz oder das Gesamtbudget angewendet, sondern nur auf förderfähige FuE-Aufwendungen (siehe unten).

2) Maximalbeträge: Bemessungsgrundlage & Höchstförderung

Die Forschungszulage ist pro Wirtschaftsjahr gedeckelt – über die maximale Bemessungsgrundlage.

Aktuelle Staffel (nach Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen):

Zeitraum (Aufwendungen entstanden)Max. Bemessungsgrundlage pro Jahr
01.07.2020 – 27.03.20244.000.000 €
28.03.2024 – 31.12.202510.000.000 €
ab 01.01.202612.000.000 €

Daraus ergibt sich die maximale Forschungszulage pro Jahr (vereinfachte Orientierung):

  • • bei 25%: bis 2,5 Mio. € (bei 10 Mio. €) bzw. 3,0 Mio. € (bei 12 Mio. € ab 2026)
  • • bei 35% (KMU): bis 3,5 Mio. € (bei 10 Mio. €) bzw. 4,2 Mio. € (bei 12 Mio. € ab 2026)

3) Welche Kosten zählen in die Berechnung?

A

Personalkosten (interne Mitarbeiter)

Förderfähig sind i.d.R. Löhne/Gehälter Ihrer FuE-Mitarbeiter (anteilig nach FuE-Zeit) – inkl. arbeitgeberseitiger Anteile, soweit ansetzbar.

B

Auftragsforschung (extern)

Auftragsforschung wird nicht zu 100%, sondern anteilig als förderfähige Aufwendung berücksichtigt (typisch: 70% der Auftragskosten innerhalb EU/EWR).

C

Eigenleistung (Einzelunternehmen / Mitunternehmer)

Für Eigenleistung gilt ein Pauschalsatz pro Stunde (max. 40 Std./Woche): 70 €/Std. (für Tätigkeiten bis Ende 2025), 100 €/Std. (für Tätigkeiten ab 2026).

D

Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (FuE-Nutzung)

Bestimmte Abschreibungen können förderfähig sein, wenn das Wirtschaftsgut im FuE-Vorhaben genutzt wird (Details hängen stark vom Einzelfall ab).

E

Ab 2026 zusätzlich: Gemein- und Betriebskostenpauschale

Für Vorhaben, die die Voraussetzungen erfüllen, werden ab 2026 zusätzlich Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20% der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt (relevant v. a. für größere FuE-Strukturen).

4) Die Berechnungsformel (praxisnah)

1

Förderfähige Aufwendungen ermitteln

Förderfähige Aufwendungen =

  • Personalkosten (FuE-Anteil)
  • 70% der Auftragsforschungskosten (EU/EWR)
  • Eigenleistung (Stunden × Pauschalsatz)
  • ggf. Abschreibungen (FuE-relevant)
  • ab 2026 ggf. zusätzlich: 20% Gemein-/Betriebskostenpauschale
2

Deckelung prüfen

Bemessungsgrundlage darf pro Jahr die Höchstgrenze (10 Mio. bis 2025, 12 Mio. ab 2026) nicht überschreiten.

3

Förderquote anwenden

Forschungszulage = Bemessungsgrundlage × 25% oder (KMU) × 35%

5) Rechenbeispiele

Beispiel 1: Standard-Unternehmen (kein KMU)

  • FuE-Personalkosten: 500.000 €
  • Auftragsforschung: 100.000 € → anrechenbar 70.000 €
  • Bemessungsgrundlage: 570.000 €
  • Zulage (25%): 142.500 €

Beispiel 2: KMU (35%)

  • Gleiche Zahlen wie oben: 570.000 €
  • Zulage (35%): 199.500 €

Beispiel 3: Einzelunternehmer (Eigenleistung)

  • 20 Std./Woche × 40 Wochen = 800 Std.
  • Pauschale: 70 €/Std. (bis 2025) → 56.000 €
  • Zulage (25%): 14.000 €
  • Hinweis: Ab 2026 steigt die Pauschale auf 100 €/Std. (bei gleichen Stunden: 80.000 € Bemessungsgrundlage).

Beispiel 4: Ab 2026 mit Gemeinkostenpauschale (vereinfachtes Schema)

  • Übrige förderfähige Aufwendungen (z. B. Personal + anrechenbare Auftragsforschung + Eigenleistung + Abschreibung): 1.000.000 €
  • 20% Pauschale: 200.000 €
  • Bemessungsgrundlage: 1.200.000 €
  • Zulage (25%): 300.000 € (KMU 35% → 420.000 €)

6) Häufige Berechnungsfehler (die Geld kosten)

1. FuE-Zeiten nicht sauber dokumentiert (Personalkosten werden später gekürzt)
2. Auftragsforschung zu 100% angesetzt (statt nur anteilig)
3. Deckelung pro Jahr übersehen (10 Mio./12 Mio.)
4. KMU-Status falsch eingeschätzt (Verbund-/Partnerunternehmen nicht mitgerechnet)
5. Sachkosten "einfach so" angesetzt (sind nicht automatisch förderfähig)

FAQ zur Berechnung der Forschungszulage

Wie viel Prozent gibt es bei der Forschungszulage?

In der Regel 25%, für KMU häufig 35% – jeweils auf die förderfähige Bemessungsgrundlage.

Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage aktuell?

Für Aufwendungen 28.03.2024–31.12.2025 bis 10 Mio. €, ab 01.01.2026 bis 12 Mio. € jährlich.

Wie wird Auftragsforschung berücksichtigt?

Typisch werden 70% der Auftragskosten (EU/EWR) als förderfähige Aufwendungen berücksichtigt.

Wie wird Eigenleistung bewertet?

Mit einem Stundensatz (Pauschale) bis max. 40 Std./Woche: 70 €/Std. bis Ende 2025, 100 €/Std. ab 2026.

Was ist die maximale Forschungszulage pro Jahr?

Bei 25%: bis 2,5 Mio. € (bei 10 Mio. € Bemessungsgrundlage) bzw. 3,0 Mio. € (bei 12 Mio. € ab 2026). Bei 35% (KMU): bis 3,5 Mio. € (bei 10 Mio. €) bzw. 4,2 Mio. € (bei 12 Mio. € ab 2026).

Gibt es Änderungen bei der Berechnung ab 2026?

Ja, ab 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € (statt 10 Mio. €). Zusätzlich wird eine Gemein- und Betriebskostenpauschale von 20% der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Die Eigenleistungspauschale steigt von 70 €/Std. auf 100 €/Std.

7) Nächster Schritt

Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihre groben Zahlen schicken (FuE-Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistung, evtl. Abschreibungen, KMU ja/nein) – dann erstellen wir daraus eine kurze, belastbare Berechnung inkl. Hinweis, welche Posten erfahrungsgemäß kritisch sind.

Mehr Informationen: Forschungszulage Übersicht | Voraussetzungen | Beantragen