Höhe und Berechnung

Forschungszulage: Höhe und Berechnung der Förderung

Wenn Ihr Vorhaben fachlich als FuE anerkannt wird und die Kosten korrekt angesetzt sind, erhalten Sie einen festen Prozentsatz der anerkannten FuE-Kosten als Steuererstattung oder Steueranrechnung.

Auf dieser Seite zeigen wir, wie hoch die Forschungszulage ist, welche Kosten zählen und wie Sie die Zulage Schritt für Schritt berechnen.

Berechnung und wirtschaftliche Einordnung der Forschungszulage

Förderquote: 25 % – für KMU 35 %

25 %
Standardsatz
35 %
KMU-Satz
12 Mio. €
Max. BMG ab 2026

Wichtig: Der Prozentsatz wird nicht auf den Gesamtumsatz oder das Gesamtbudget angewendet, sondern nur auf förderfähige FuE-Aufwendungen.

Maximalbeträge: Bemessungsgrundlage & Höchstförderung

Die Forschungszulage ist pro Wirtschaftsjahr gedeckelt – über die maximale Bemessungsgrundlage.

Zeitraum (Aufwendungen entstanden)
Max. Bemessungsgrundlage pro Jahr
01.07.2020 – 27.03.20244.000.000 €
28.03.2024 – 31.12.202510.000.000 €
ab 01.01.202612.000.000 €

Maximale Forschungszulage pro Jahr (bei voller Ausschöpfung der Grenze):

Unternehmensgröße
Bis 2025
Ab 01.01.2026
Nicht-KMU (25%)2,5 Mio. €3,0 Mio. €
KMU (35%)3,5 Mio. €4,2 Mio. €

Änderungen ab 01.01.2026

  • Maximale Bemessungsgrundlage: 12 Mio. € (statt 10 Mio. €)
  • Gemein- und Betriebskostenpauschale: 20% (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Eigenleistungspauschale: 100 €/Std. (statt 70 €/Std.)

Welche Kosten zählen in die Berechnung?

Förderfähig sind nur bestimmte Kostenarten – nicht jede FuE-Ausgabe fließt automatisch in die Bemessungsgrundlage ein.

A

Personalkosten (interne Mitarbeiter)

Förderfähig sind i.d.R. Löhne/Gehälter Ihrer FuE-Mitarbeiter (anteilig nach FuE-Zeit) – inkl. arbeitgeberseitiger Anteile, soweit ansetzbar.

B

Auftragsforschung (extern)

Auftragsforschung wird nicht zu 100%, sondern anteilig als förderfähige Aufwendung berücksichtigt (in der Regel 70% der Auftragskosten innerhalb EU/EWR).

C

Eigenleistung (Einzelunternehmen / Mitunternehmer)

Für Eigenleistung gilt ein Pauschalsatz pro Stunde (max. 40 Std./Woche): 70 €/Std. (für Tätigkeiten bis Ende 2025), 100 €/Std. (für Tätigkeiten ab 2026).

D

Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (FuE-Nutzung)

Bestimmte Abschreibungen können förderfähig sein, wenn das Wirtschaftsgut im FuE-Vorhaben genutzt wird (Details hängen stark vom Einzelfall ab).

E

Ab 01.01.2026 zusätzlich: Gemein- und Betriebskostenpauschale

Für Vorhaben, die die Voraussetzungen erfüllen, werden ab 01.01.2026 zusätzlich Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20% der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt (unter bestimmten Voraussetzungen; relevant v. a. für größere FuE-Strukturen).

Die Berechnungsformel (praxisnah)

Forschungszulage = min(Bemessungsgrundlage, Jahresgrenze) × 25% (KMU: 35%)

Bemessungsgrundlage =

Personalkosten (FuE-Anteil) + 70% Auftragsforschung + Eigenleistung + ggf. AfA (+ ab 01.01.2026: 20% Pauschale)

1

Förderfähige Aufwendungen ermitteln

Förderfähige Aufwendungen = Personalkosten (FuE-Anteil) + 70% Auftragsforschung (EU/EWR) + Eigenleistung (Stunden × Pauschalsatz) + ggf. Abschreibungen (FuE-relevant) + ggf. 20% Gemein-/Betriebskostenpauschale (für Aufwendungen ab 01.01.2026)
2

Deckelung prüfen

Bemessungsgrundlage darf pro Jahr die Höchstgrenze nicht überschreiten: bis 2025 max. 10 Mio. €, ab 01.01.2026 max. 12 Mio. €.
3

Förderquote anwenden

Forschungszulage = min(Bemessungsgrundlage, Jahresgrenze) × 25% – für KMU × 35%

Rechenbeispiele

Konkrete Zahlen helfen, die Logik zu verstehen – diese Beispiele sind vereinfacht und dienen der Orientierung.

Wirtschaftlichkeit und Rechenbeispiele der Forschungszulage

Beispiel 1: Standard-Unternehmen (kein KMU)

  • FuE-Personalkosten: 500.000 €
  • Auftragsforschung: 100.000 € → anrechenbar 70.000 €
  • Bemessungsgrundlage: 570.000 €
  • Zulage (25%): 142.500 €

Beispiel 2: KMU (35%)

  • Gleiche Zahlen wie oben: 570.000 €
  • Zulage (35%): 199.500 €

Beispiel 3: Einzelunternehmer (Eigenleistung)

  • 20 Std./Woche × 40 Wochen = 800 Std.
  • Pauschale: 70 €/Std. (bis 2025) → 56.000 €
  • Zulage (25%): 14.000 €
  • Hinweis: Für Tätigkeiten ab 01.01.2026 steigt die Pauschale auf 100 €/Std. (bei gleichen Stunden: 80.000 € Bemessungsgrundlage).

Beispiel 4: Mit Gemeinkostenpauschale (vereinfachtes Schema, für Aufwendungen ab 01.01.2026)

  • Übrige förderfähige Aufwendungen (Personal + anrechenbare Auftragsforschung + Eigenleistung + Abschreibung): 1.000.000 €
  • 20% Pauschale: 200.000 €
  • Bemessungsgrundlage: 1.200.000 €
  • Zulage (25%): 300.000 € (KMU 35% → 420.000 €)

Häufige Berechnungsfehler – die Geld kosten

1. FuE-Zeiten nicht sauber dokumentiert

Lösung

Personalkosten werden später gekürzt. Timetracking konsequent führen, FuE-Anteil je Mitarbeiter dokumentieren.

2. Auftragsforschung zu 100% angesetzt

Lösung

Nur 70% der Auftragskosten (EU/EWR) sind förderfähig – nie der volle Betrag.

3. Deckelung pro Jahr übersehen

Lösung

Die Bemessungsgrundlage ist gedeckelt. Prüfen Sie die aktuellen Jahresgrenzen (10 Mio. € bis 2025, 12 Mio. € ab 2026).

4. KMU-Status falsch eingeschätzt

Lösung

Verbund- und Partnerunternehmen müssen einbezogen werden. Der KMU-Status ist nicht immer offensichtlich.

5. Sachkosten einfach so angesetzt

Lösung

Sachkosten sind nicht automatisch förderfähig. Nur spezifische Kostenarten (A–E) zählen.

FAQ zur Berechnung der Forschungszulage

Wie viel Prozent gibt es bei der Forschungszulage?
In der Regel 25%, für KMU häufig 35% – jeweils auf die förderfähige Bemessungsgrundlage.
Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage aktuell?
Für Aufwendungen 28.03.2024–31.12.2025 bis 10 Mio. €, ab 01.01.2026 bis 12 Mio. € jährlich.
Wie wird Auftragsforschung berücksichtigt?
In der Regel werden 70% der Auftragskosten (EU/EWR) als förderfähige Aufwendungen berücksichtigt.
Wie wird Eigenleistung bewertet?
Mit einem Stundensatz (Pauschale) bis max. 40 Std./Woche: 70 €/Std. bis Ende 2025, 100 €/Std. für Tätigkeiten ab 01.01.2026.
Was ist die maximale Forschungszulage pro Jahr?
Nicht-KMU (25%): bis 2,5 Mio. € (bis 2025) bzw. 3,0 Mio. € (ab 01.01.2026). KMU (35%): bis 3,5 Mio. € (bis 2025) bzw. 4,2 Mio. € (ab 01.01.2026).
Gibt es Änderungen bei der Berechnung ab 2026?
Ja, ab 01.01.2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € (statt 10 Mio. €). Zusätzlich wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Gemein- und Betriebskostenpauschale von 20% der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Die Eigenleistungspauschale steigt von 70 €/Std. auf 100 €/Std.

Nächster Schritt: Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihre groben Zahlen schicken (FuE-Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistung, evtl. Abschreibungen, KMU ja/nein) – dann erstellen wir daraus eine kurze, belastbare Berechnung inkl. Hinweis, welche Posten erfahrungsgemäß kritisch sind.