Wenn Ihr Vorhaben fachlich als FuE anerkannt wird und die Kosten korrekt angesetzt sind, erhalten Sie einen festen Prozentsatz der anerkannten FuE-Kosten als Steuererstattung oder Steueranrechnung.
Auf dieser Seite zeigen wir, wie hoch die Forschungszulage ist, welche Kosten zählen und wie Sie die Zulage Schritt für Schritt berechnen.

Wichtig: Der Prozentsatz wird nicht auf den Gesamtumsatz oder das Gesamtbudget angewendet, sondern nur auf förderfähige FuE-Aufwendungen.
Die Forschungszulage ist pro Wirtschaftsjahr gedeckelt – über die maximale Bemessungsgrundlage.
Maximale Forschungszulage pro Jahr (bei voller Ausschöpfung der Grenze):
Änderungen ab 01.01.2026
Förderfähig sind nur bestimmte Kostenarten – nicht jede FuE-Ausgabe fließt automatisch in die Bemessungsgrundlage ein.
Personalkosten (interne Mitarbeiter)
Förderfähig sind i.d.R. Löhne/Gehälter Ihrer FuE-Mitarbeiter (anteilig nach FuE-Zeit) – inkl. arbeitgeberseitiger Anteile, soweit ansetzbar.
Auftragsforschung (extern)
Auftragsforschung wird nicht zu 100%, sondern anteilig als förderfähige Aufwendung berücksichtigt (in der Regel 70% der Auftragskosten innerhalb EU/EWR).
Eigenleistung (Einzelunternehmen / Mitunternehmer)
Für Eigenleistung gilt ein Pauschalsatz pro Stunde (max. 40 Std./Woche): 70 €/Std. (für Tätigkeiten bis Ende 2025), 100 €/Std. (für Tätigkeiten ab 2026).
Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (FuE-Nutzung)
Bestimmte Abschreibungen können förderfähig sein, wenn das Wirtschaftsgut im FuE-Vorhaben genutzt wird (Details hängen stark vom Einzelfall ab).
Ab 01.01.2026 zusätzlich: Gemein- und Betriebskostenpauschale
Für Vorhaben, die die Voraussetzungen erfüllen, werden ab 01.01.2026 zusätzlich Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20% der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt (unter bestimmten Voraussetzungen; relevant v. a. für größere FuE-Strukturen).
Forschungszulage = min(Bemessungsgrundlage, Jahresgrenze) × 25% (KMU: 35%)
Bemessungsgrundlage =
Personalkosten (FuE-Anteil) + 70% Auftragsforschung + Eigenleistung + ggf. AfA (+ ab 01.01.2026: 20% Pauschale)
Konkrete Zahlen helfen, die Logik zu verstehen – diese Beispiele sind vereinfacht und dienen der Orientierung.

Beispiel 1: Standard-Unternehmen (kein KMU)
Beispiel 2: KMU (35%)
Beispiel 3: Einzelunternehmer (Eigenleistung)
Beispiel 4: Mit Gemeinkostenpauschale (vereinfachtes Schema, für Aufwendungen ab 01.01.2026)
1. FuE-Zeiten nicht sauber dokumentiert
Lösung
Personalkosten werden später gekürzt. Timetracking konsequent führen, FuE-Anteil je Mitarbeiter dokumentieren.
2. Auftragsforschung zu 100% angesetzt
Lösung
Nur 70% der Auftragskosten (EU/EWR) sind förderfähig – nie der volle Betrag.
3. Deckelung pro Jahr übersehen
Lösung
Die Bemessungsgrundlage ist gedeckelt. Prüfen Sie die aktuellen Jahresgrenzen (10 Mio. € bis 2025, 12 Mio. € ab 2026).
4. KMU-Status falsch eingeschätzt
Lösung
Verbund- und Partnerunternehmen müssen einbezogen werden. Der KMU-Status ist nicht immer offensichtlich.
5. Sachkosten einfach so angesetzt
Lösung
Sachkosten sind nicht automatisch förderfähig. Nur spezifische Kostenarten (A–E) zählen.
Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihre groben Zahlen schicken (FuE-Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistung, evtl. Abschreibungen, KMU ja/nein) – dann erstellen wir daraus eine kurze, belastbare Berechnung inkl. Hinweis, welche Posten erfahrungsgemäß kritisch sind.