Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist der fachliche Gatekeeper der Forschungszulage. Ohne positive BSFZ-Bescheinigung ist keine steuerliche Förderung möglich.
Viele Unternehmen unterschätzen, wie die BSFZ prüft – und warum Projekte abgelehnt werden, obwohl sie intern als innovativ gelten. Diese Seite erklärt den Prüfprozess aus fachlicher Sicht und beantwortet die zentralen Fragen zur Bewertung durch die BSFZ.
Die Prüfung orientiert sich an drei Kernkriterien, die alle erfüllt sein müssen:
→ Das Projekt muss über den Stand der Technik hinausgehen.
→ Ergebnis, Weg oder Machbarkeit dürfen nicht trivial oder sicher sein.
→ Das Projekt muss planmäßig, strukturiert und nachvollziehbar durchgeführt werden.
Fehlt eines dieser Kriterien, erfolgt in der Regel keine positive Bescheinigung.
Die BSFZ prüft ausschließlich die fachliche Förderfähigkeit eines Vorhabens im Rahmen der Forschungszulage. Sie entscheidet nicht über Steuererstattung, Auszahlung oder wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Ihre Aufgabe ist es zu bewerten, ob ein Projekt die gesetzlichen F&E-Kriterien erfüllt.
Die Prüfung orientiert sich an drei Kernkriterien, die alle erfüllt sein müssen: 1. Neuartigkeit – Das Projekt muss über den Stand der Technik hinausgehen. 2. Technische Ungewissheit – Ergebnis, Weg oder Machbarkeit dürfen nicht trivial oder sicher sein. 3. Systematisches Vorgehen – Das Projekt muss planmäßig, strukturiert und nachvollziehbar durchgeführt werden. Fehlt eines dieser Kriterien, erfolgt in der Regel keine positive Bescheinigung.
Der Ablauf ist in der Praxis meist wie folgt: 1. Einreichung der Projektbeschreibung, 2. Fachliche Erstprüfung durch die BSFZ, 3. Ggf. Nachforderung mit gezielten Rückfragen, 4. Bewertung der Antworten, 5. Bescheinigung oder Ablehnung. Die BSFZ prüft dabei ausschließlich auf Basis der eingereichten Informationen. Nicht beschriebene Aspekte gelten als nicht vorhanden.
Deutlich detaillierter, als viele erwarten. Erforderlich sind unter anderem: klare Abgrenzung zum Stand der Technik, konkrete Beschreibung der technischen Probleme, Darstellung der Risiken und Unsicherheiten, nachvollziehbare Arbeitspakete und logischer Projektverlauf. Allgemeine Aussagen wie "innovativ", "komplex" oder "KI-basiert" reichen nicht aus.
Technische Ungewissheit liegt vor, wenn: das Ergebnis nicht vorab feststeht, bekannte Methoden nicht sicher zum Ziel führen, oder technische Hürden bestehen, deren Lösung offen ist. Nicht ausreichend sind: reine Implementierung bekannter Technologien, Anpassung bestehender Software, Skalierung ohne technische Fragestellung. Die Ungewissheit muss explizit benannt und begründet werden.
In der Praxis häufige Gründe: Anwendung bekannter Frameworks ohne Forschungsanteil, Fokus auf Produktfunktionen statt auf Erkenntnisgewinn, fehlende Abgrenzung zwischen Entwicklung und Forschung, unklare oder zu allgemein beschriebene Risiken. Die BSFZ prüft nicht, ob Software wertvoll ist, sondern ob neues technisches Wissen erzeugt wird.
Der Stand der Technik beschreibt den aktuellen Wissens- und Entwicklungsstand vor Projektbeginn. Erwartet wird: eine sachliche Beschreibung existierender Lösungen, deren Grenzen oder Limitierungen, und eine klare Abgrenzung des eigenen Ansatzes. Ohne diese Abgrenzung kann keine Neuartigkeit festgestellt werden.
Eine sehr große. Arbeitspakete zeigen: ob das Projekt planmäßig aufgebaut ist, wo Forschung stattfindet, und wie Risiken bearbeitet werden. Unstrukturierte oder zu grobe Arbeitspakete sind ein häufiger Ablehnungsgrund.
Nachforderungen können sehr detailliert sein, z. B. zu: Algorithmenlogik, Systemarchitektur, Testmethoden, Iterationen und Fehlversuchen, oder Abhängigkeiten zwischen Komponenten. Nachforderungen sind kein negatives Signal, sondern Teil einer vertieften fachlichen Prüfung.
Entscheidend. In vielen Verfahren entscheidet nicht der Erstantrag, sondern die Qualität der Nachforderungsantwort über Bewilligung oder Ablehnung. Wichtig sind: technische Präzision, konsistente Argumentation, klare Struktur, Bezug auf die ursprünglichen Prüfkriterien.
Nein – nicht direkt. Die BSFZ prüft das Projekt, nicht die steuerliche Abrechnung. Allerdings müssen Arbeitspakete, Projektlaufzeit und Tätigkeiten so beschrieben sein, dass eine spätere Zuordnung der Kosten plausibel ist. Inkonsistenzen können indirekt zu Problemen führen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Insbesondere dann, wenn: die Ablehnung auf unklarer Darstellung beruht, technische Risiken nicht erkannt wurden, oder der Projektcharakter falsch eingeordnet wurde. Ein Widerspruch erfordert jedoch substanzielle fachliche Nacharbeit, nicht bloße Ergänzungen.
In der Praxis begegnen immer wieder folgende Annahmen:
→ falsch. Komplexität allein reicht nicht aus.
→ falsch. Routineentwicklung ist nicht förderfähig.
→ falsch. Anwendung bekannter KI-Methoden ist keine Forschung.
→ falsch. Die BSFZ bewertet Forschung, nicht Marktchancen.
Die BSFZ bewertet Forschung, nicht Marktchancen.
Eine strukturierte Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn:
Ziel ist:
Wenn Sie verstehen möchten, wie Ihr Projekt aus Sicht der BSFZ bewertet wird, kann eine fachliche Einschätzung helfen.