Wenn Ihr BSFZ-Bescheid negativ ist oder eine technische Nachforderung vorliegt, analysieren wir die Ablehnungslogik und strukturieren Ihre technische Argumentation so, dass sie für die BSFZ nachvollziehbar und belastbar wird.

Wichtig: Keine Rechtsberatung. Wir liefern die technische Analyse, Argumentationslogik und die Nachweis-/Anlagenstruktur für BSFZ-konforme Antworten.
Sie haben von der BSFZ …
Ablehnung wegen fehlender technischer Ungewissheit / Risiko
Ablehnung mit Bezug auf Stand der Technik / Kombination bekannter Komponenten
eine Nachforderung mit sehr technischen Fragen (Methodik, Tests, Architektur, Daten, Schnittstellen) erhalten
Zeitdruck (Frist läuft)
ein FuE-/Software-/KI-/Hardware-Projekt, bei dem die Abgrenzung zu Routineentwicklung schwer fällt
Begriffe: BSFZ · Technische Ungewissheit · Stand der Technik · F&E
Die Prüfer-Brille der BSFZ
Die BSFZ bewertet nicht „wie gut das Produkt ist", sondern ob Ihr Vorhaben FuE im Sinne des FZulG ist. In der Praxis scheitern viele Projekte nicht an der Technik, sondern an der Darstellung.
Prüfschema (vereinfacht): Stand der Technik → Neuartigkeit → Ungewissheit → Systematik → Prüfbarkeit (Anlagen).
"Komplex" ohne konkret offene technische Frage (warum ist der Ausgang nicht sicher?)
"Neues Feature" ohne saubere Abgrenzung zum Stand der Technik
"KI" ohne Stand-der-Technik-Abgrenzung + ohne validierbare Hypothesen/Tests
Arbeitspakete ohne Forschungslogik (nur Implementierung statt Hypothese → Test → Iteration)
"Komplex" ≠ "FuE"
"Neu für uns" ≠ "neuartig gegenüber Stand der Technik"
"Viele Integrationen" ≠ "Forschungsrisiko" (es braucht klare technische Ungewissheit)
Begriffe: Innovationshöhe · Stand der Technik · Technische Ungewissheit

Bitte stellen Sie – soweit vorhanden – zur Verfügung:
Hinweis: Wenn nicht alles vorliegt, starten wir trotzdem – wir sagen klar, was fehlt und wie es pragmatisch nachgezogen werden kann.
Ziel ist nicht „Erfolg versprechen", sondern:
Eine Erfolgsgarantie ist nicht möglich. Wir arbeiten mit einem prüferlogischen Ansatz, der die konkreten Ablehnungsgründe aus dem Bescheid systematisch abarbeitet.
Ausgangslage:
BSFZ-Ablehnung wegen „Risiko / Unwägbarkeit nicht erfüllt" und Einordnung als „Stand der Technik".
Intervention:
Technische Neupositionierung mit Fokus auf nicht garantierbare Lösbarkeit (Interoperabilität mit proprietärer Hardware, Offline-Fähigkeit, System-of-Systems).
Ergebnis:
geänderter Bescheid; Förderfähigkeit anerkannt; Grundlage für die steuerliche Umsetzung hergestellt.
1) Ablehnungsbescheid / Nachforderung senden
Wir prüfen, welche Kriterien betroffen sind und welche Nachweise wirklich relevant sind.
2) Kurzer Termin zur Frist- und Bescheid-Diagnose
Wir klären Frist, Projektkontext und Umfang der Aufarbeitung.