WIPANO unterstützt KMU dabei, technische Innovationen rechtlich zu schützen, Schutzrechte strategisch aufzubauen und wirtschaftlich zu verwerten.
WIPANO 2024–2027 ist aktiv. Anträge für Patentierung – Unternehmen sind bis 31.10.2027, für Normung – Unternehmen bis 31.05.2027 möglich. Der Skizzentermin für Wissenstransfer durch Normung endete am 31.05.2026.
WIPANO verbindet Schutzrechtsstrategie, Anmeldung und wirtschaftliche Verwertung in einem Förderrahmen.
Besonders attraktiv für KMU, die Schutzrechte bislang nicht systematisch als Wachstumshebel nutzen.
Neben Patenten geht es auch darum, wie Innovationen in Markt, Kooperation und Lizenzierung überführt werden.
Grundlagen
Das Programm gliedert sich in die Bereiche Patentierung sowie Normung und Standardisierung:
WIPANO fördert gezielt den Übergang von einer technischen Idee oder Entwicklung zu einem geschützten, verwertbaren Innovationsgut. Im Fokus stehen nicht nur die Anmeldung von Schutzrechten, sondern auch deren strategische Einordnung und wirtschaftliche Nutzung.
1. Patentierung – Unternehmen
Förderung der Vorbereitung, Anmeldung und Prüfung von:
inklusive:
2. Normung und Standardisierung
Förderung der aktiven Normungsarbeit und des Transfers neuer Forschungsergebnisse in Normen und Standards:
Mehr zu unserem Vorgehen: Fördermittelberatung →
Antragsberechtigung
Für Patentierung – Unternehmen gilt: In den drei Jahren vor Antragstellung darf kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet worden sein. Die Normungs-Förderschwerpunkte haben eigene Zugangsregeln, die separat geprüft werden müssen.
Antragsberechtigt
Nicht antragsberechtigt
Zentrale Voraussetzung:
Für Patentierung – Unternehmen gilt: In den drei Jahren vor Antragstellung darf kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet worden sein. Die Normungs-Förderschwerpunkte haben eigene Zugangsregeln, die separat geprüft werden müssen.
Weitere Programme für KMU: Fördermittel für Unternehmen →
Förderhöhe
Die Förderhöhe hängt vom gewählten Schwerpunkt ab. Für Patentierung – Unternehmen gelten bis zu 50 % und maximal 16.000 €.
Förderquote:
bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Maximale Fördersumme:
bis zu 16.000 € für Patentierung
Projektlaufzeit:
bis zu 24 Monate
Die Förderung ist modular aufgebaut und deckt mehrere Phasen ab – von der Recherche über die Anmeldung bis zur Verwertung.
Fördergegenstand
1. Vorbereitung & Recherche
2. Professionelle IP-Beratung
3. Anmeldung von Schutzrechten
4. Prüfungsverfahren
5. Verwertung & Technologietransfer
Nicht förderfähig
Erfolgschancen
WIPANO bevorzugt Vorhaben mit klarem technischem Innovationsgrad und realistischer wirtschaftlicher Perspektive.
Erfolgskriterien
Ablauf
Die Antragstellung ist laufend möglich und erfolgt strukturiert in mehreren Schritten:
Ablehnungsgründe
Diese Fehler sehen wir am häufigsten. Wir adressieren sie systematisch bereits vor der Antragstellung.
Vorteile
Patente schaffen einen technologischen Vorsprung und schützen Know-how.
Bis zu 50 % Kostenerstattung – auch für Start-ups.
Verwertungsstrategien werden direkt gefördert.
Starke IP erhöht Unternehmensbewertung und Investorenzugang.
Patentierung und Verwertung sind in zwei aufeinander abgestimmte Module gegliedert.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Sie über den gesamten Prozess – optional mit erfolgsabhängigen Vergütungsmodellen.
Ergänzende Programme
Je nach Technologie- oder Forschungsanteil können ergänzend Programme wie ZIM, KMU-innovativ, Digital Jetzt sinnvoll sein.
Wenn Ihr Vorhaben F&E-Kosten verursacht, ist auch die steuerliche Forschungszulage eine starke Ergänzung oder Alternative – insbesondere für F&E-Kosten neben IP-Schutz.
FAQ
Der Schwerpunkt Patentierung – Unternehmen richtet sich an KMU mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die in den letzten drei Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Für die Normungsförderung gelten eigene Zielgruppen und Voraussetzungen.
Im Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen wird der Prozess der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung einschließlich externer Beratung sowie eine erfindungsbezogene Verwertungsanalyse gefördert. Marken und Designs gehören nicht zu diesem Schwerpunkt.
Ja, internationale Anmeldungen über EPA (Europäisches Patentamt) und WIPO/PCT sind förderfähig, ebenso wie nationale Anmeldungen beim DPMA.
Modul 1 umfasst den Schutzrechtsprozess einschließlich externer Beratung. Modul 2 umfasst Kosten-Nutzen-Analyse und erste Verwertungsaktivitäten und kann nur genutzt werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde.
Nicht förderfähig sind Rechtsstreitigkeiten, Wartungs- und Jahresgebühren, interne Personalkosten sowie reine Marketing- oder Vertriebsmaßnahmen.
Die Bearbeitungszeit hängt von Förderschwerpunkt und Einzelfall ab; die Richtlinie nennt keine allgemeine verbindliche Frist. Maßnahmen sollten erst nach Bewilligung beziehungsweise einem ausdrücklich zugelassenen vorzeitigen Beginn gestartet werden.
Benötigt werden: technische Beschreibung der Innovation, Markt- und Wettbewerbsumfeld, Schutzrechts- und Verwertungsstrategie sowie ein detaillierter Kosten- und Maßnahmenplan.
Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob Ihre Innovation WIPANO-förderfähig ist.
Wir geben Ihnen innerhalb von 48 Stunden eine fundierte Einschätzung.