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Forschungszulage – Häufige Fragen (FAQ)

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Forschungszulage. Die Antworten basieren auf dem Forschungszulagengesetz (FZulG), der Praxis der BSFZ sowie auf zahlreichen erfolgreich begleiteten Antrags- und Widerspruchsverfahren aus unserer Beratung.

Die Forschungszulage richtet sich an Start-ups, KMU und Konzerne, die Forschung und Entwicklung betreiben. Sie ist gesetzlich geregelt, nicht wettbewerblich und rückwirkend nutzbar.

Allgemeine Fragen zur Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Unternehmen erhalten 25 % der förderfähigen FuE-Kosten (KMU: 35 %) als Steuergutschrift bzw. Auszahlung vom Finanzamt. Die Förderung ist nicht wettbewerblich, nicht befristet und branchenoffen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Forschungszulage.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage?
Ja. Wenn ein Vorhaben die gesetzlichen Kriterien erfüllt und von der BSFZ als förderfähig bescheinigt wird, besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage (§3 FZulG). Es gibt keine Budgettöpfe und keine Konkurrenz mit anderen Antragstellern.
Seit wann gibt es die Forschungszulage?
Die Forschungszulage existiert seit 1. Januar 2020. Seitdem wurden bis Ende 2025 über 40.000 Anträge gestellt. Das Instrument hat sich als zentrales Förderinstrument für FuE etabliert.

Förderfähigkeit & Zielgruppen

Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Grundsätzlich alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe (Start-up, KMU, Konzern), Branche oder Rechtsform. Voraussetzung ist, dass eigene Forschung und Entwicklung betrieben wird und steuerpflichtige Einkünfte vorliegen. Mehr Details finden Sie auf unseren Seiten für Start-ups und Unternehmen.
Können Start-ups die Forschungszulage nutzen?
Ja – und für Start-ups ist sie besonders attraktiv. Auch verlustschreibende Start-ups erhalten die Forschungszulage als Auszahlung, selbst wenn keine Steuer anfällt. Dadurch entsteht zusätzliche Liquidität ohne Eigenkapitalabgabe. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Forschungszulage für Start-ups.
Können Einzelunternehmer oder Freiberufler profitieren?
Ja. Einzelunternehmer und mitarbeitende Gesellschafter können ihre eigene Arbeitszeit für FuE ansetzen: Pauschaler Stundensatz: 70 € bis Ende 2025, 100 € ab 2026, maximal 40 Stunden pro Woche.
Sind auch Großunternehmen förderfähig?
Ja. Auch Großunternehmen können die Forschungszulage beantragen – bis zur jährlichen Förderobergrenze von 2,5 Mio. € (KMU: 3,5 Mio. €).

Förderhöhe & Kosten

Wie hoch ist die Forschungszulage?
25 % der förderfähigen Kosten (35 % für KMU). Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt aktuell 10 Mio. € pro Jahr (ab 2026: 12 Mio. €). Mehr Details zur Berechnung der Forschungszulage finden Sie auf unserer Seite zu Höhe & Berechnung.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind insbesondere: FuE-Personalkosten (Bruttolöhne inkl. Arbeitgeberanteile), Auftragsforschung (70 % anrechenbar), Eigenleistungen von Unternehmern, Abschreibungen auf FuE-Anlagen (bei ausschließlicher Nutzung), ab 2026: 20 % Gemeinkostenpauschale. Nicht förderfähig sind u. a. Marketing, Vertrieb, Routine-IT, reine Implementierung oder Standardsoftware-Einführung. Details finden Sie auf unserer Seite zur Höhe & Berechnung.
Gibt es eine rückwirkende Förderung?
Ja. Die Forschungszulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Beispiel: Kosten aus 2021 können noch bis Ende 2025 geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass der BSFZ-Bescheinigungsantrag innerhalb der relevanten Fristen gestellt wurde.

FuE-Kriterien & BSFZ

Was gilt als Forschung und Entwicklung (FuE)?
Voraussetzung ist, dass das Vorhaben die gesetzlichen FuE-Kriterien erfüllt. Diese sind detailliert auf der Seite Voraussetzungen der Forschungszulage beschrieben. Ein Projekt ist förderfähig, wenn es neuartig ist, technische oder wissenschaftliche Unsicherheiten enthält, systematisch geplant und durchgeführt wird und über den Stand der Technik hinausgeht. Diese Kriterien orientieren sich am OECD-Frascati-Manual.
Ist Softwareentwicklung förderfähig?
Ja – wenn sie über Routineentwicklung hinausgeht. Förderfähig sind z. B.: neue Algorithmen, KI-Modelle mit unbekanntem Ergebnis, experimentelle Architekturen, komplexe System-of-Systems-Ansätze. Nicht förderfähig sind: reine Implementierung, Bugfixing, Standard-Framework-Nutzung ohne technisches Risiko. Konkrete Beispiele förderfähiger Software-Projekte finden Sie auf unserer Seite zu Beispielen.
Wer prüft die Förderfähigkeit?
Die fachliche Prüfung erfolgt durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Sie bewertet ausschließlich den technischen Innovationsgehalt, nicht die Wirtschaftlichkeit.
Wie lange dauert die BSFZ-Prüfung?
In der Praxis: meist 1–3 Monate, bei Nachforderungen länger. Nachforderungen sind normal und kein Ablehnungszeichen.

Antrag & Ablauf

Wie läuft die Beantragung ab?
Die Forschungszulage ist zweistufig: 1) BSFZ-Bescheinigung (technische Prüfung des FuE-Vorhabens), 2) Finanzamt-Antrag über ELSTER (steuerliche Festsetzung und Auszahlung). Ohne BSFZ-Bescheid keine Auszahlung. Eine detaillierte Anleitung zur Beantragung finden Sie auf unserer Seite zur Antragstellung.
Müssen Belege eingereicht werden?
Beim Antrag nein. Aber: Das Finanzamt kann Nachweise im Prüfungsfall verlangen (z. B. Zeitnachweise, Verträge).
Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Nach Festsetzungsbescheid des Finanzamts: entweder Verrechnung mit Steuern oder Auszahlung auf das Geschäftskonto.

Kombination & Risiken

Kann die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja, aber keine Doppelförderung derselben Kosten. Beispiel: ZIM fördert 50 % → Forschungszulage nur auf die restlichen 50 %.
Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?
Projekt gilt als Routine, fehlende technische Unsicherheit, zu oberflächliche Beschreibung, falsche Kostenabgrenzung. Viele Ablehnungen lassen sich im Widerspruch erfolgreich korrigieren. Konkrete Beispiele und Lösungsansätze finden Sie auf unserer Seite zu Beispielen.
Kann man gegen eine Ablehnung vorgehen?
Ja. Gegen einen BSFZ-Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. In der Praxis sind Widersprüche oft erfolgreich, wenn: die technische Tiefe präzisiert wird, Risiken sauber herausgearbeitet werden. Ein Beispiel ist unser Fall MONARCH, bei dem ein zunächst abgelehnter Antrag durch präzise Argumentation erfolgreich wurde.

Praxis & Beratung

Lohnt sich externe Unterstützung?
Gerade bei komplexen Software- oder High-Tech-Projekten, hohen Fördervolumina, Nachforderungen oder Widersprüchen spart professionelle Begleitung Zeit, Risiko und interne Ressourcen. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Seite zur Antragstellung.
Wie finde ich heraus, ob mein Projekt förderfähig ist?
Am besten über einen kostenlosen Fördermittel-Check. Dabei wird geprüft: FuE-Eignung, Förderhöhe, rückwirkendes Potenzial, Kombinationsmöglichkeiten. Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie auf unserer Seite zu den Voraussetzungen.

Unsere Erfahrung mit der Forschungszulage

Wir begleiten Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage – von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung. Unsere Erfahrung basiert auf zahlreichen erfolgreich begleiteten Antrags- und Widerspruchsverfahren, u. a. mit den Projekten CUCUYO, MONARCH und THALOX.

Stand: Dezember 2025 – basierend auf BMF/BSFZ und gesetzlichen Änderungen. Quellen: Forschungszulagengesetz (FZulG), BSFZ-Praxis, ELSTER-Verfahren.

Nächster Schritt

Die Forschungszulage ist eines der stärksten und zugleich am häufigsten ungenutzten Förderinstrumente in Deutschland.

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Wir prüfen realistisch, strukturiert und auf Basis konkreter Projekterfahrung.

Mehr Informationen: Forschungszulage Übersicht | Beantragen | Voraussetzungen | Beispiele