Forschungszulage FAQ

Forschungszulage – Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zur Forschungszulage auf Basis des Forschungszulagengesetzes, des BSFZ-Verfahrens und des ELSTER-Prozesses.

FAQ zur Forschungszulage mit Antworten zu BSFZ, ELSTER und förderfähigen Kosten

Allgemeine Fragen

Forschungszulage BSFZ Prüfung und Fördersicherheit
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Unternehmen erhalten 25 % der förderfähigen FuE-Kosten (KMU: 35 %) als Steuergutschrift bzw. Auszahlung vom Finanzamt. Die Förderung ist nicht wettbewerblich, nicht befristet und branchenoffen. Übersichtsseite zur Forschungszulage
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage?
Ja. Wenn ein Vorhaben die gesetzlichen Kriterien erfüllt und von der BSFZ als förderfähig bescheinigt wird, besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage (§ 3 FZulG). Es gibt keine Budgettöpfe und keine Konkurrenz mit anderen Antragstellern.
Seit wann gibt es die Forschungszulage?
Die Forschungszulage existiert seit 1. Januar 2020. Seitdem wurden mehrere zehntausend Anträge gestellt. Das Instrument hat sich als zentrales Förderinstrument für FuE etabliert.

Förderfähigkeit & Zielgruppen

Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Grundsätzlich alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe (Start-up, KMU, Konzern), Branche oder Rechtsform. Details: Start-ups und Unternehmen
Können Start-ups die Forschungszulage nutzen?
Ja – und für Start-ups ist sie besonders attraktiv. Auch verlustschreibende Start-ups erhalten die Forschungszulage als Auszahlung, selbst wenn keine Steuer anfällt. Dadurch entsteht zusätzliche Liquidität ohne Eigenkapitalabgabe. Details: Forschungszulage für Start-ups
Können Einzelunternehmer oder Freiberufler profitieren?
Ja. Einzelunternehmer und mitarbeitende Gesellschafter können ihre eigene Arbeitszeit für FuE ansetzen: Pauschaler Stundensatz: 70 € bis Ende 2025, 100 € ab 2026, maximal 40 Stunden pro Woche.
Sind auch Großunternehmen förderfähig?
Ja. Auch Großunternehmen können die Forschungszulage beantragen – bis zur jährlichen Förderobergrenze von 2,5 Mio. € (KMU: 3,5 Mio. €).

Förderhöhe & Kosten

Wie hoch ist die Forschungszulage?
25 % der förderfähigen Kosten (35 % für KMU). Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt aktuell 10 Mio. € pro Jahr (ab 2026: 12 Mio. €). Details: Berechnung der Forschungszulage
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind insbesondere: FuE-Personalkosten (Bruttolöhne inkl. Arbeitgeberanteile), Auftragsforschung (70 % anrechenbar), Eigenleistungen von Unternehmern, Abschreibungen auf FuE-Anlagen (bei ausschließlicher Nutzung), ab 2026: 20 % Gemeinkostenpauschale. Nicht förderfähig sind u. a. Marketing, Vertrieb, Routine-IT, reine Implementierung oder Standardsoftware-Einführung. Details: Höhe & Berechnung
Gibt es eine rückwirkende Förderung?
Ja. Die Forschungszulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Wichtig ist, dass der BSFZ-Bescheinigungsantrag innerhalb der relevanten Fristen gestellt wurde.

FuE-Kriterien & BSFZ

Details zur BSFZ-Prüfung selbst finden Sie auf der separaten FAQ-Seite zur BSFZ.

Was gilt als Forschung und Entwicklung (FuE)?
Ein Projekt ist förderfähig, wenn es neuartig ist, technische oder wissenschaftliche Unsicherheiten enthält, systematisch geplant und durchgeführt wird und über den Stand der Technik hinausgeht. Details: Voraussetzungen der Forschungszulage
Ist Softwareentwicklung förderfähig?
Ja – wenn sie über Routineentwicklung hinausgeht. Förderfähig sind z. B. neue Algorithmen, KI-Modelle mit unbekanntem Ergebnis, experimentelle Architekturen. Nicht förderfähig: reine Implementierung, Bugfixing, Standard-Framework-Nutzung ohne technisches Risiko. Beispiele förderfähiger Software-Projekte

Antrag & Ablauf

Wie läuft die Beantragung ab?
Die Forschungszulage ist zweistufig: 1) BSFZ-Bescheinigung (technische Prüfung des FuE-Vorhabens), 2) Finanzamt-Antrag über ELSTER (steuerliche Festsetzung und Auszahlung). Ohne BSFZ-Bescheid keine Auszahlung. Anleitung zur Beantragung
Müssen Belege eingereicht werden?
Beim Antrag nein. Aber: Das Finanzamt kann Nachweise im Prüfungsfall verlangen (z. B. Zeitnachweise, Verträge).
Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Nach Festsetzungsbescheid des Finanzamts: entweder Verrechnung mit Steuern oder Auszahlung auf das Geschäftskonto.

Kombination & Risiken

Vertiefende Inhalte zu Ablehnung, Widerspruch und Prüfrisiken finden Sie in den separaten FAQ-Seiten.

Kann die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja, aber keine Doppelförderung derselben Kosten. Beispiel: ZIM fördert 50 % → Forschungszulage nur auf die restlichen 50 %.

Praxis & Beratung

Lohnt sich externe Unterstützung?
Gerade bei komplexen Software- oder High-Tech-Projekten, hohen Fördervolumina, Nachforderungen oder Widersprüchen spart professionelle Begleitung Zeit und Risiko. Details: Leistungen
Wie finde ich heraus, ob mein Projekt förderfähig ist?
Am besten über eine strukturierte Vorprüfung: FuE-Eignung, Förderhöhe, rückwirkendes Potenzial und Kombinationsmöglichkeiten. Zum Fördermittel-Check

Nächster Schritt

Wenn nach dem FAQ noch offen ist, wie Ihr konkretes Vorhaben einzuordnen ist, prüfen wir es strukturiert und ohne unnötige Antragstiefe.