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Forschungszulage für Start-ups

Steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung – unabhängig von Gewinnen

Die Forschungszulage ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für Start-ups in Deutschland. Sie ermöglicht innovativen jungen Unternehmen, 25 % (für KMU bis zu 35 %) ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten als Steuergutschrift vom Finanzamt zurückzuerhalten – unabhängig davon, ob bereits Gewinne erzielt werden.

Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen ist die Forschungszulage kein Wettbewerb, nicht befristet und nicht thematisch eingeschränkt. Erfüllt ein FuE-Projekt die gesetzlichen Kriterien des Forschungszulagengesetzes (FZulG), besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung. Für junge Unternehmen bedeutet das: planbare Liquidität für Entwicklung, ohne Investoren, ohne Verwässerung, ohne Pitch-Wettbewerbe.

Warum ist die Forschungszulage ideal für Start-ups?

Gerade in der frühen Wachstumsphase stehen Start-ups vor hohen Entwicklungsaufwänden bei gleichzeitig begrenzter Liquidität. Die Forschungszulage adressiert genau dieses Spannungsfeld.

Die wichtigsten Vorteile für Start-ups:

Auszahlung trotz Pre-Revenue

Auch Unternehmen in der Verlustzone erhalten die Zulage als auszahlbare Steuergutschrift.

Runway-Verlängerung

Bis zu 35 % der FuE-Personalkosten fließen zurück – Jahr für Jahr.

Kein Wettbewerb, keine Calls oder Auswahlverfahren

Kein begrenzter Fördertopf und keine festen Deadlines.

Keine Verwässerung

Kein Equity, keine Mitspracherechte, kein Einfluss auf IP oder Strategie.

Rückwirkend nutzbar

FuE-Kosten können bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Damit wirkt die Forschungszulage für Start-ups faktisch wie nicht-verwässerndes Zusatz-Funding für Entwicklung.

Wer gilt als Start-up im Rahmen der Forschungszulage?

Das Forschungszulagengesetz unterscheidet nicht nach Alter oder Branche, sondern nach steuerlicher Situation und FuE-Tätigkeit.

Förderfähig sind u. a.:

technologieorientierte Start-ups (Software, KI, Biotech, Deep Tech)
junge Produkt- und Plattformunternehmen
Spin-offs aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen
Pre-Revenue-Start-ups und Early-Stage-Unternehmen
Start-ups mit eigenem Entwicklungsteam oder externer Auftragsforschung

Entscheidend ist nicht, ob Umsätze erzielt werden, sondern ob echte Forschung & Entwicklung betrieben wird.

Forschungszulage ohne Gewinn: Auszahlung statt Steuerverrechnung

Ein zentraler Vorteil für Start-ups:

Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig.

Wenn keine oder nur geringe Steuern anfallen, wird die Zulage vom Finanzamt ausgezahlt. Sie funktioniert damit wie ein staatlicher Cash-Back auf Entwicklungsarbeit.

Beispiel:

Ein Start-up beschäftigt 4 Entwickler mit jährlichen Personalkosten von 250.000 €.

Forschungszulage (35 % als KMU): 87.500 € Auszahlung, auch ohne Gewinn.

Förderhöhe für Start-ups

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen FuE-Kosten:

25 % der förderfähigen Kosten
35 % für KMU (EU-Definition)
jährliche Bemessungsgrundlage bis 10 Mio. € (ab 2026: 12 Mio. €)
maximale Zulage: 2,5 Mio. €, für KMU 3,5 Mio. € pro Jahr

Förderfähige Kosten für Start-ups:

  • Bruttolöhne von FuE-Mitarbeitern (inkl. AG-Anteile)
  • Eigene Entwicklungsleistung von Gründern (pauschaler Stundensatz)
  • Auftragsforschung bei Dritten (70 % anrechenbar)
  • Abschreibungen auf FuE-Anlagen
  • ab 2026 zusätzlich: Gemeinkosten-Pauschale (20 %)

Welche Start-up-Projekte sind förderfähig?

Konkrete Praxisbeispiele erfolgreicher Start-ups zeigen, wie die Forschungszulage zur Verlängerung der Runway und zur Finanzierung von Entwicklungsphasen genutzt werden kann.

Förderfähig sind FuE-Projekte, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen, insbesondere:

Neuartigkeit: über den Stand der Technik hinausgehend
Technische Ungewissheit: Lösung ist nicht sicher
Systematik: planmäßiges, strukturiertes Vorgehen
Schöpferische Leistung: keine reine Routine oder Konfiguration
Reproduzierbarkeit: nachvollziehbare Ergebnisse

Typische förderfähige Start-up-Vorhaben:

  • Entwicklung neuer Algorithmen oder KI-Modelle
  • Aufbau innovativer Software-Architekturen
  • neue digitale Plattformen mit technologischem Risiko
  • experimentelle Prototypen und MVPs mit Forschungscharakter

Nicht förderfähig sind reine Implementierungen, Standard-Software-Anpassungen, Routine-Updates.

Mehr Details zu den FuE-Kriterien finden Sie auf unserer Seite zu den Voraussetzungen.

Ablauf der Forschungszulage für Start-ups (Kurzüberblick)

Die Beantragung erfolgt zweistufig:

1

Technische Bescheinigung bei der BSFZ

Prüfung, ob das Projekt FuE-fähig ist.

2

Steuerlicher Antrag beim Finanzamt (ELSTER)

Festsetzung und Auszahlung der Zulage.

Beide Schritte sind digital, nicht wettbewerblich und ohne feste Fristen.

→ Details zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite „Forschungszulage beantragen – Ablauf & Antragstellung".

Typische Fehler von Start-ups bei der Forschungszulage

1. FuE zu allgemein oder marketinglastig beschrieben
2. fehlende Abgrenzung zu Routine-Entwicklung
3. unzureichende Zeit- und Projektdokumentation
4. falsche Kostenzuordnung
5. zu spätes Beantragen (Fristen ungenutzt)

Mit strukturierter Vorbereitung lassen sich diese Fehler vermeiden – oft entscheidet die Qualität der technischen Beschreibung über Erfolg oder Ablehnung.

Praxisbeispiel: Forschungszulage im Start-up

Ein Software-Start-up entwickelt eine KI-basierte Analyseplattform.

FuE-Personalkosten: 400.000 €

Forschungszulage (KMU): 140.000 € Auszahlung

Das Unternehmen sichert damit zusätzliche Entwicklungszeit, ohne Investoren aufzunehmen – und finanziert die nächste Entwicklungsphase aus staatlicher Förderung.

FAQ zur Forschungszulage für Start-ups

Erhalten Start-ups die Forschungszulage auch ohne Gewinn?

Ja, die Forschungszulage ist gewinnunabhängig. Wenn keine oder nur geringe Steuern anfallen, wird die Zulage vom Finanzamt ausgezahlt. Sie funktioniert damit wie ein staatlicher Cash-Back auf Entwicklungsarbeit.

Wie hoch ist die Forschungszulage für Start-ups?

Start-ups erhalten 25% der förderfähigen FuE-Kosten, als KMU häufig 35%. Die maximale Zulage beträgt 2,5 Mio. € (Standard) bzw. 3,5 Mio. € (KMU) pro Jahr. Die jährliche Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 10 Mio. € (ab 2026: 12 Mio. €).

Können Gründer ihre eigene Entwicklungsleistung ansetzen?

Ja, für Eigenleistung von Gründern gilt ein pauschaler Stundensatz: 70 €/Std. bis Ende 2025, 100 €/Std. ab 2026 (max. 40 Std./Woche). Dies ermöglicht es Gründern, ihre eigene Entwicklungsarbeit förderfähig zu machen.

Welche Start-up-Projekte sind förderfähig?

Förderfähig sind FuE-Projekte, die neuartig sind, technische Ungewissheit aufweisen, systematisch durchgeführt werden und schöpferische Leistung erfordern. Typische förderfähige Vorhaben sind die Entwicklung neuer Algorithmen, KI-Modelle, innovativer Software-Architekturen oder experimenteller Prototypen mit Forschungscharakter.

Wie lange dauert die Beantragung der Forschungszulage?

Die Beantragung erfolgt zweistufig: Zuerst die technische Bescheinigung bei der BSFZ (mehrere Wochen bis wenige Monate), dann der steuerliche Antrag beim Finanzamt über ELSTER. Beide Schritte sind digital, nicht wettbewerblich und ohne feste Fristen.

Kann die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja, die Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Wichtig ist jedoch, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (keine Doppelförderung). Die Forschungszulage ist besonders gut kombinierbar, da sie steuerlich wirkt und keine klassische Projektförderung ist.

Nächster Schritt: Fördermittel-Check für Start-ups

Ob Ihre Entwicklung förderfähig ist und welche Summen realistisch sind, klären wir gerne mit Ihnen.

Kostenloser Fördermittel-Check für Start-ups:

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Mehr Informationen: Forschungszulage Übersicht | Beantragen | Voraussetzungen | Höhe & Berechnung

Stand: Dezember 2025 – basierend auf BMF/BSFZ und gesetzlichen Änderungen. Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für steuerrechtliche Fragen Ihren Steuerberater.