Steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung – unabhängig von Gewinnen
Die Forschungszulage ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für Start-ups in Deutschland. Sie ermöglicht innovativen jungen Unternehmen, 25 % (für KMU bis zu 35 %) ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten als Steuergutschrift vom Finanzamt zurückzuerhalten – unabhängig davon, ob bereits Gewinne erzielt werden.
Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen ist die Forschungszulage kein Wettbewerb, nicht befristet und nicht thematisch eingeschränkt. Erfüllt ein FuE-Projekt die gesetzlichen Kriterien des Forschungszulagengesetzes (FZulG), besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung. Für junge Unternehmen bedeutet das: planbare Liquidität für Entwicklung, ohne Investoren, ohne Verwässerung, ohne Pitch-Wettbewerbe.
Gerade in der frühen Wachstumsphase stehen Start-ups vor hohen Entwicklungsaufwänden bei gleichzeitig begrenzter Liquidität. Die Forschungszulage adressiert genau dieses Spannungsfeld.
Die wichtigsten Vorteile für Start-ups:
Auch Unternehmen in der Verlustzone erhalten die Zulage als auszahlbare Steuergutschrift.
Bis zu 35 % der FuE-Personalkosten fließen zurück – Jahr für Jahr.
Kein begrenzter Fördertopf und keine festen Deadlines.
Kein Equity, keine Mitspracherechte, kein Einfluss auf IP oder Strategie.
FuE-Kosten können bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Damit wirkt die Forschungszulage für Start-ups faktisch wie nicht-verwässerndes Zusatz-Funding für Entwicklung.
Das Forschungszulagengesetz unterscheidet nicht nach Alter oder Branche, sondern nach steuerlicher Situation und FuE-Tätigkeit.
Förderfähig sind u. a.:
Entscheidend ist nicht, ob Umsätze erzielt werden, sondern ob echte Forschung & Entwicklung betrieben wird.
Ein zentraler Vorteil für Start-ups:
Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig.
Wenn keine oder nur geringe Steuern anfallen, wird die Zulage vom Finanzamt ausgezahlt. Sie funktioniert damit wie ein staatlicher Cash-Back auf Entwicklungsarbeit.
Ein Start-up beschäftigt 4 Entwickler mit jährlichen Personalkosten von 250.000 €.
→ Forschungszulage (35 % als KMU): 87.500 € Auszahlung, auch ohne Gewinn.
Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen FuE-Kosten:
Konkrete Praxisbeispiele erfolgreicher Start-ups zeigen, wie die Forschungszulage zur Verlängerung der Runway und zur Finanzierung von Entwicklungsphasen genutzt werden kann.
Förderfähig sind FuE-Projekte, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen, insbesondere:
Nicht förderfähig sind reine Implementierungen, Standard-Software-Anpassungen, Routine-Updates.
Mehr Details zu den FuE-Kriterien finden Sie auf unserer Seite zu den Voraussetzungen.
Die Beantragung erfolgt zweistufig:
Prüfung, ob das Projekt FuE-fähig ist.
Festsetzung und Auszahlung der Zulage.
Beide Schritte sind digital, nicht wettbewerblich und ohne feste Fristen.
→ Details zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite „Forschungszulage beantragen – Ablauf & Antragstellung".
Mit strukturierter Vorbereitung lassen sich diese Fehler vermeiden – oft entscheidet die Qualität der technischen Beschreibung über Erfolg oder Ablehnung.
Ein Software-Start-up entwickelt eine KI-basierte Analyseplattform.
FuE-Personalkosten: 400.000 €
→ Forschungszulage (KMU): 140.000 € Auszahlung
Das Unternehmen sichert damit zusätzliche Entwicklungszeit, ohne Investoren aufzunehmen – und finanziert die nächste Entwicklungsphase aus staatlicher Förderung.
Ja, die Forschungszulage ist gewinnunabhängig. Wenn keine oder nur geringe Steuern anfallen, wird die Zulage vom Finanzamt ausgezahlt. Sie funktioniert damit wie ein staatlicher Cash-Back auf Entwicklungsarbeit.
Start-ups erhalten 25% der förderfähigen FuE-Kosten, als KMU häufig 35%. Die maximale Zulage beträgt 2,5 Mio. € (Standard) bzw. 3,5 Mio. € (KMU) pro Jahr. Die jährliche Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 10 Mio. € (ab 2026: 12 Mio. €).
Ja, für Eigenleistung von Gründern gilt ein pauschaler Stundensatz: 70 €/Std. bis Ende 2025, 100 €/Std. ab 2026 (max. 40 Std./Woche). Dies ermöglicht es Gründern, ihre eigene Entwicklungsarbeit förderfähig zu machen.
Förderfähig sind FuE-Projekte, die neuartig sind, technische Ungewissheit aufweisen, systematisch durchgeführt werden und schöpferische Leistung erfordern. Typische förderfähige Vorhaben sind die Entwicklung neuer Algorithmen, KI-Modelle, innovativer Software-Architekturen oder experimenteller Prototypen mit Forschungscharakter.
Die Beantragung erfolgt zweistufig: Zuerst die technische Bescheinigung bei der BSFZ (mehrere Wochen bis wenige Monate), dann der steuerliche Antrag beim Finanzamt über ELSTER. Beide Schritte sind digital, nicht wettbewerblich und ohne feste Fristen.
Ja, die Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Wichtig ist jedoch, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (keine Doppelförderung). Die Forschungszulage ist besonders gut kombinierbar, da sie steuerlich wirkt und keine klassische Projektförderung ist.
Ob Ihre Entwicklung förderfähig ist und welche Summen realistisch sind, klären wir gerne mit Ihnen.
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Mehr Informationen: Forschungszulage Übersicht | Beantragen | Voraussetzungen | Höhe & Berechnung
Stand: Dezember 2025 – basierend auf BMF/BSFZ und gesetzlichen Änderungen. Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für steuerrechtliche Fragen Ihren Steuerberater.