Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung – planbar, rechtssicher und dauerhaft.
Die Forschungszulage ist eines der wirkungsvollsten Förderinstrumente für Unternehmen in Deutschland, die regelmäßig Forschung und Entwicklung betreiben.

Für etablierte Unternehmen, KMU und Konzerne stellt sich weniger die Frage ob gefördert werden kann – sondern wie systematisch die Zulage genutzt wird.
Für Unternehmen
Bis zu 35 % der FuE-Kosten zurückholen
Planbare, jahresunabhängige Förderung ohne Wettbewerb oder Ausschreibungsfristen.
Rund 25 % (KMU: 35 %) der förderfähigen FuE-Kosten fließen jährlich zurück – direkt über das Steuersystem.
Keine Einreichfristen, keine Förderquoten und kein Projektvergleich mit Wettbewerbern.
Industrie, Maschinenbau, Software, MedTech, Chemie, Automotive, Energie, Handwerk.
Falls keine Steuerlast besteht, wird die Zulage als Auszahlung gewährt.
Ergänzend zu ZIM, BMBF oder EU-Förderung – ohne Doppelförderung der gleichen Kosten.
Für viele Unternehmen reduziert die Förderung die effektiven FuE-Personalkosten dauerhaft um ein Viertel bis ein Drittel.
Grundsätzlich alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, die Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Besonders attraktiv durch den erhöhten Fördersatz von 35 %.
Etablierte Mittelständler
Mit eigenen Entwicklungsabteilungen, Technik- oder Produktteams.
Großunternehmen & Konzerne
Förderung bis zur jährlichen Höchstgrenze je Steuersubjekt.
Unternehmen aller Rechtsformen
GmbH, AG, Einzelunternehmen, Personengesellschaften.
Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern der Innovationsgehalt des Projekts.
25 %
Regelsatz
35 %
KMU-Satz
3,5 Mio. €
Max. Zulage/Jahr
Kurzformel:
Zulage = förderfähige FuE-Aufwendungen × 25 % (KMU: 35 %) — Deckelung bei 10 Mio. € Bemessungsgrundlage (ab 01.01.2026: 12 Mio. €)
Förderfähige Kosten
Mehr Details zur Berechnung der Forschungszulage
Förderfähig sind FuE-Projekte, die über bestehende Referenzlösungen hinausgehen und mit technischer oder wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden sind.
Die BSFZ prüft insbesondere
Nicht förderfähig sind u. a.:
Detaillierte Voraussetzungen und Kriterien sowie konkrete Praxisbeispiele
Die Beantragung erfolgt zweistufig:
Rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich – Details zum Ablauf der Beantragung
Gerade bei etablierten Unternehmen liegen hier oft sechs- bis siebenstellige Potenziale brach.
Sie möchten wissen, ob Ihre Projekte förderfähig sind, wie hoch Ihre potenzielle Förderung ausfällt und welche Jahre rückwirkend nutzbar sind?