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Forschungszulage für Unternehmen

Steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung – planbar, rechts­sicher, dauerhaft

Die Forschungszulage ist eines der wirkungsvollsten Förderinstrumente für Unternehmen in Deutschland, die regelmäßig Forschung und Entwicklung (FuE) betreiben. Sie ermöglicht eine direkte steuerliche Entlastung für FuE-Aufwendungen – unabhängig von Branche, Projektgröße oder Gewinnsituation.

Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen ist die Forschungszulage nicht wettbewerblich, nicht befristet und gesetzlich garantiert (§ 3 FZulG). Erfüllt ein FuE-Vorhaben die Kriterien, besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung. Für Unternehmen bedeutet das: verlässliche Budgetplanung im FuE-Bereich und eine langfristige Finanzierungssäule für Innovation.

Warum ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders relevant?

Für etablierte Unternehmen, KMU und Konzerne stellt sich weniger die Frage ob gefördert werden kann – sondern wie systematisch die Forschungszulage genutzt wird.

Die zentralen Vorteile für Unternehmen:

Planbare FuE-Finanzierung

Rund 25 % (KMU: 35 %) der förderfähigen FuE-Kosten fließen jährlich zurück – direkt über das Steuersystem.

Kein Wettbewerb, keine Calls oder Auswahlverfahren

Keine Einreichfristen, keine Förderquoten und kein Projektvergleich mit Wettbewerbern.

Branchen- und themenoffen

Industrie, Maschinenbau, Software, MedTech, Chemie, Automotive, Energie, Handwerk.

Auch bei Verlusten wirksam

Falls keine Steuerlast besteht, wird die Forschungszulage als Auszahlung gewährt.

Kombinierbar mit Projektförderung

Ergänzend zu Programmen wie ZIM, BMBF oder EU-Förderung (ohne Doppelförderung).

Für viele Organisationen reduziert die Forschungszulage die effektiven FuE-Personalkosten dauerhaft um ein Viertel bis ein Drittel.

Wer kann die Forschungszulage nutzen?

Grundsätzlich alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, die Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben.

Dazu zählen unter anderem:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Besonders attraktiv durch den erhöhten Fördersatz von 35 %.

Etablierte Mittelständler

Mit eigenen Entwicklungsabteilungen, Technik- oder Produktteams.

Großunternehmen & Konzerne

Förderung bis zur jährlichen Höchstgrenze je Steuersubjekt.

Unternehmen aller Rechtsformen

GmbH, AG, Einzelunternehmen, Personengesellschaften.

Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern der Innovationsgehalt des Projekts.

Förderhöhe & förderfähige Kosten

Die Forschungszulage orientiert sich direkt an den tatsächlich angefallenen FuE-Kosten.

Fördersätze

  • 25 % der förderfähigen Kosten (Regelsatz)
  • 35 % für KMU gemäß EU-Definition

Maximale Förderung

  • Bemessungsgrundlage: bis 10 Mio. € pro Jahr (ab 2026: 12 Mio. €)
  • Maximaler Zuschuss: 2,5 Mio. € pro Jahr
  • 3,5 Mio. € pro Jahr für KMU

Förderfähige Kosten

  • FuE-Personalkosten: Bruttogehälter inkl. Arbeitgeberanteile (anteilig nach FuE-Zeit)
  • Auftragsforschung: 70 % der externen FuE-Kosten werden angerechnet
  • Eigenleistungen von Unternehmern / Gesellschaftern: Pauschaler Stundensatz (bis max. 40 Std./Woche)
  • Abschreibungen auf FuE-Anlagen: Bei ausschließlicher Nutzung im FuE-Projekt
  • Ab 2026: Gemeinkosten-Pauschale von 20 %

Mehr Details zur Berechnung der Forschungszulage finden Sie auf unserer Seite zu Höhe & Berechnung.

Welche Projekte sind förderfähig?

Wie eine erfolgreiche Antragstellung in der Praxis aussieht, zeigen konkrete Beispiele zur Forschungszulage aus Industrie, Softwareentwicklung und Hightech.

Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die über den Stand der Technik hinausgehen und mit technischer oder wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden sind.

Die BSFZ prüft insbesondere:

Neuartigkeit: Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Technologien.
Technische Ungewissheit: Das Ergebnis ist nicht von vornherein sicher.
Systematisches Vorgehen: Klare Ziele, Arbeitspakete, Projektlogik.
Schöpferische Leistung: Keine bloßen Routine- oder Implementierungsarbeiten.
Nachvollziehbarkeit: Ergebnisse sind dokumentierbar und prüfbar.

Nicht förderfähig sind u. a.:

  • reine Prozessoptimierung
  • Software-Konfiguration
  • Marktforschung
  • Routine-Updates oder Wartung

Eine detaillierte Darstellung der Voraussetzungen und Kriterien finden Sie auf unserer entsprechenden Übersichtsseite.

Ablauf der Beantragung (kurz & übersichtlich)

Die Beantragung erfolgt zweistufig:

1

Fachliche Bescheinigung (BSFZ)

  • • Technische Beschreibung des FuE-Vorhabens
  • • Prüfung der Förderfähigkeit
  • • Digitale Antragstellung
  • • Ergebnis: Bescheinigung nach § 6 FZulG
2

Steuerlicher Antrag (Finanzamt)

  • • Antrag über ELSTER
  • • Angabe der förderfähigen Kosten je Jahr
  • • Verrechnung mit Steuerlast oder Auszahlung

⏱️ Rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich

→ Details zum Ablauf der Beantragung finden Sie auf unserer Seite zur Antragstellung.

Typische Fehler bei Unternehmen

1. FuE wird zu oberflächlich beschrieben
2. Routineentwicklung wird als Forschung dargestellt
3. Unsaubere Zeit- und Kostenerfassung
4. KMU-Status nicht korrekt geprüft
5. Förderstrategie nicht mit Steuerberater abgestimmt

Gerade bei etablierten Unternehmen liegen hier oft sechs- bis siebenstellige Potenziale brach.

Forschungszulage als Teil Ihrer FuE-Strategie

Viele Unternehmen nutzen die Forschungszulage als Baseline-Förderung:

Laufende Entwicklungsarbeit

→ Forschungszulage

Leuchtturmprojekte

→ zusätzliche Projektförderung

So entsteht eine skalierbare, risikoarme Förderstrategie, die Innovation langfristig absichert.

FAQ zur Forschungszulage für Unternehmen

Wie hoch ist die Forschungszulage für Unternehmen?

Unternehmen erhalten 25% der förderfähigen FuE-Kosten, KMU häufig 35%. Die maximale Zulage beträgt 2,5 Mio. € (Standard) bzw. 3,5 Mio. € (KMU) pro Jahr. Die jährliche Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 10 Mio. € (ab 2026: 12 Mio. €).

Kann die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja, die Forschungszulage kann ergänzend zu Programmen wie ZIM, BMBF oder EU-Förderung genutzt werden. Wichtig ist, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (keine Doppelförderung). Die Forschungszulage eignet sich als Baseline-Förderung für laufende Entwicklungsarbeit, während Leuchtturmprojekte zusätzliche Projektförderung erhalten können.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind FuE-Personalkosten (inkl. Arbeitgeberanteile), 70% der Auftragsforschungskosten, Eigenleistungen von Unternehmern (pauschaler Stundensatz), Abschreibungen auf FuE-Anlagen und ab 2026 zusätzlich eine Gemeinkosten-Pauschale von 20% der übrigen förderfähigen Aufwendungen.

Wie funktioniert die Beantragung der Forschungszulage?

Die Beantragung erfolgt zweistufig: Zuerst die fachliche Bescheinigung bei der BSFZ (technische Beschreibung des FuE-Vorhabens, Prüfung der Förderfähigkeit), dann der steuerliche Antrag beim Finanzamt über ELSTER (Angabe der förderfähigen Kosten je Jahr, Verrechnung mit Steuerlast oder Auszahlung).

Kann die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden?

Ja, die Forschungszulage kann rückwirkend bis zu 4 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend ist, dass der BSFZ-Bescheinigungsantrag innerhalb der relevanten Fristen gestellt wurde. Dies ermöglicht es Unternehmen, auch bereits abgeschlossene FuE-Projekte nachträglich zu fördern.

Was ist der Unterschied zwischen 25% und 35% Fördersatz?

Der Regelsatz beträgt 25% der förderfähigen Kosten. KMU (kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition) erhalten einen erhöhten Fördersatz von 35%. Die KMU-Definition basiert auf Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme. Viele Mittelständler profitieren vom erhöhten Fördersatz.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Forschungszulage?

Die BSFZ-Bescheinigung dauert in der Regel mehrere Wochen bis wenige Monate, je nach Auslastung und Qualität des Antrags. Der steuerliche Antrag beim Finanzamt über ELSTER wird dann in der Regel im Rahmen der Steuerveranlagung bearbeitet. Beide Schritte sind digital und ohne feste Fristen.

Nächster Schritt: Kostenloser Fördermittel-Check

Sie möchten wissen,

  • • ob Ihre Projekte förderfähig sind,
  • • wie hoch Ihre potenzielle Forschungszulage ausfällt,
  • • welche Jahre rückwirkend nutzbar sind?

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Mehr Informationen: Forschungszulage Übersicht | Beantragen | Voraussetzungen | Höhe & Berechnung

Stand: Dezember 2025 – basierend auf BMF/BSFZ und gesetzlichen Änderungen. Rechtsgrundlage: Forschungszulagengesetz (FZulG), § 2, § 3, § 6. Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für steuerrechtliche Fragen Ihren Steuerberater.