Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Unternehmen erhalten einen prozentualen Zuschuss auf förderfähige FuE-Aufwendungen – unabhängig von Branche, Gewinn oder Unternehmensgröße.
Die Forschungszulage ist das breiteste und planbarste Förderinstrument in Deutschland und kann parallel zu klassischen Zuschussprogrammen genutzt werden.
Gefördert werden eigenbetriebliche FuE-Vorhaben mit:
Förderfähige Aufwendungen umfassen insbesondere:
Im Gegensatz zu Programmen wie ZIM oder KMU-innovativ:
Die Forschungszulage unterscheidet sich grundlegend von klassischen Zuschussprogrammen wie ZIM oder KMU-innovativ: Es gibt keinen Wettbewerb um Mittel, keine Projektträger-Abstimmung und keine Einreichungsfristen. Unternehmen stellen einen Antrag bei der BSFZ und anschließend beim Finanzamt – der Anspruch entsteht durch das Gesetz (FZulG), nicht durch eine Auswahlentscheidung. Das macht die Forschungszulage besonders planbar und kombinierbar.
Viele Unternehmen glauben fälschlicherweise, die Forschungszulage sei nur für Grundlagenforschung oder für Unternehmen mit eigenem Labor. Tatsächlich ist sie auch für angewandte Entwicklung, Softwareprojekte und zugekaufte Forschungsleistungen (Auftragsforschung) zugänglich – sofern die FuE-Kriterien des § 2 FZulG erfüllt sind.