Forschungszulage – steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Kurzdefinition

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Unternehmen erhalten einen prozentualen Zuschuss auf förderfähige FuE-Aufwendungen – unabhängig von Branche, Gewinn oder Unternehmensgröße.

Warum relevant?

Die Forschungszulage ist das breiteste und planbarste Förderinstrument in Deutschland und kann parallel zu klassischen Zuschussprogrammen genutzt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden eigenbetriebliche FuE-Vorhaben mit:

  • technischem oder wissenschaftlichem Neuheitsgrad
  • technischer Unsicherheit
  • systematischem Entwicklungsansatz

Förderfähige Aufwendungen umfassen insbesondere:

  • Personalkosten für FuE-Mitarbeiter
  • Auftragsforschung
  • pauschale Gemein- und Betriebskosten

Ablauf der Forschungszulage

  1. Fachliche Prüfung des FuE-Vorhabens durch die BSFZ
  2. Ausstellung der BSFZ-Bescheinigung
  3. Steuerliche Beantragung beim Finanzamt
  4. Anrechnung auf die Körperschaft- oder Einkommensteuer

Abgrenzung zu Zuschussprogrammen

Im Gegensatz zu Programmen wie ZIM oder KMU-innovativ:

  • keine Projektträgerbewertung im Wettbewerb
  • kein Konsortium erforderlich
  • keine Förderquote, sondern gesetzlich festgelegter Satz

Abgrenzung zu klassischen Förderprogrammen

Die Forschungszulage unterscheidet sich grundlegend von klassischen Zuschussprogrammen wie ZIM oder KMU-innovativ: Es gibt keinen Wettbewerb um Mittel, keine Projektträger-Abstimmung und keine Einreichungsfristen. Unternehmen stellen einen Antrag bei der BSFZ und anschließend beim Finanzamt – der Anspruch entsteht durch das Gesetz (FZulG), nicht durch eine Auswahlentscheidung. Das macht die Forschungszulage besonders planbar und kombinierbar.

Häufige Missverständnisse

Viele Unternehmen glauben fälschlicherweise, die Forschungszulage sei nur für Grundlagenforschung oder für Unternehmen mit eigenem Labor. Tatsächlich ist sie auch für angewandte Entwicklung, Softwareprojekte und zugekaufte Forschungsleistungen (Auftragsforschung) zugänglich – sofern die FuE-Kriterien des § 2 FZulG erfüllt sind.

Praxisrelevante Hinweise

  • Auch rückwirkend beantragbar
  • Kombination mit Zuschüssen möglich (unter Beachtung der Beihilferegeln)
  • Besonders geeignet für kontinuierliche Entwicklungsarbeit

Weiterführende Informationen