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Forschungszulage – steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Kurzdefinition

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Unternehmen erhalten einen prozentualen Zuschuss auf förderfähige FuE-Aufwendungen – unabhängig von Branche, Gewinn oder Unternehmensgröße.

Warum relevant?

Die Forschungszulage ist das breiteste und planbarste Förderinstrument in Deutschland und kann parallel zu klassischen Zuschussprogrammen genutzt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden eigenbetriebliche FuE-Vorhaben mit:

  • technischem oder wissenschaftlichem Neuheitsgrad
  • technischer Unsicherheit
  • systematischem Entwicklungsansatz

Förderfähige Aufwendungen umfassen insbesondere:

  • Personalkosten für FuE-Mitarbeiter
  • Auftragsforschung
  • pauschale Gemein- und Betriebskosten

Ablauf der Forschungszulage

  1. Fachliche Prüfung des FuE-Vorhabens durch die BSFZ
  2. Ausstellung der BSFZ-Bescheinigung
  3. Steuerliche Beantragung beim Finanzamt
  4. Anrechnung auf die Körperschaft- oder Einkommensteuer

Abgrenzung zu Zuschussprogrammen

Im Gegensatz zu Programmen wie ZIM oder KMU-innovativ:

  • keine Projektträgerbewertung im Wettbewerb
  • kein Konsortium erforderlich
  • keine Förderquote, sondern gesetzlich festgelegter Satz

Praxisrelevante Hinweise

  • Auch rückwirkend beantragbar
  • Kombination mit Zuschüssen möglich (unter Beachtung der Beihilferegeln)
  • Besonders geeignet für kontinuierliche Entwicklungsarbeit

Weiterführende Informationen