Kurzdefinition
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Unternehmen erhalten einen prozentualen Zuschuss auf förderfähige FuE-Aufwendungen – unabhängig von Branche, Gewinn oder Unternehmensgröße.
Warum relevant?
Die Forschungszulage ist das breiteste und planbarste Förderinstrument in Deutschland und kann parallel zu klassischen Zuschussprogrammen genutzt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden eigenbetriebliche FuE-Vorhaben mit:
- technischem oder wissenschaftlichem Neuheitsgrad
- technischer Unsicherheit
- systematischem Entwicklungsansatz
Förderfähige Aufwendungen umfassen insbesondere:
- Personalkosten für FuE-Mitarbeiter
- Auftragsforschung
- pauschale Gemein- und Betriebskosten
Ablauf der Forschungszulage
- Fachliche Prüfung des FuE-Vorhabens durch die BSFZ
- Ausstellung der BSFZ-Bescheinigung
- Steuerliche Beantragung beim Finanzamt
- Anrechnung auf die Körperschaft- oder Einkommensteuer
Abgrenzung zu Zuschussprogrammen
Im Gegensatz zu Programmen wie ZIM oder KMU-innovativ:
- keine Projektträgerbewertung im Wettbewerb
- kein Konsortium erforderlich
- keine Förderquote, sondern gesetzlich festgelegter Satz
Praxisrelevante Hinweise
- Auch rückwirkend beantragbar
- Kombination mit Zuschüssen möglich (unter Beachtung der Beihilferegeln)
- Besonders geeignet für kontinuierliche Entwicklungsarbeit
Weiterführende Informationen