Die BSFZ ist die zuständige Stelle zur fachlichen Prüfung von FuE-Vorhaben im Rahmen der Forschungszulage.
Ohne BSFZ-Bescheinigung kann keine Forschungszulage geltend gemacht werden.
Die BSFZ prüft ausschließlich:
Nicht geprüft werden:
Die Bescheinigung bestätigt:
Sie ist zwingende Voraussetzung für den Antrag beim Finanzamt.
Nach Einreichung des Antrags prüft die BSFZ zunächst die formale Vollständigkeit. Bei inhaltlichen Fragen ergeht eine Rückfrage (sog. Nachforderung), auf die das Unternehmen schriftlich antworten muss. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 4–8 Wochen; bei Nachforderungen verlängert sich das Verfahren. Die Bescheinigung ist zeitlich befristet und gilt nur für den angegebenen Projektzeitraum – Änderungen am Vorhaben können eine Neueinreichung erfordern.
Eine Ablehnung durch die BSFZ ist kein endgültiges Nein. Unternehmen können innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Entscheidend ist dabei die Neupositionierung der technischen Argumentation – insbesondere zur Abgrenzung vom Stand der Technik. In der Praxis lassen sich viele Ablehnungen durch eine überarbeitete Projektbeschreibung in eine Bewilligung umwandeln.
Eine gute BSFZ-Beschreibung ist technisch präzise, aber nicht akademisch – sie muss für Gutachter nachvollziehbar sein.