BSFZ – Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Kurzdefinition

Die BSFZ ist die zuständige Stelle zur fachlichen Prüfung von FuE-Vorhaben im Rahmen der Forschungszulage.

Warum relevant?

Ohne BSFZ-Bescheinigung kann keine Forschungszulage geltend gemacht werden.

Aufgabe der BSFZ

Die BSFZ prüft ausschließlich:

  • ob ein Projekt FuE im Sinne des Forschungszulagengesetzes darstellt
  • ob Neuheit, technische Unsicherheit und systematische Entwicklung vorliegen

Nicht geprüft werden:

  • Kosten
  • Steuerfragen
  • Förderhöhe

BSFZ-Bescheinigung

Die Bescheinigung bestätigt:

  • Förderfähigkeit des Vorhabens
  • Projektzeitraum
  • FuE-Charakter gemäß § 2 FZulG

Sie ist zwingende Voraussetzung für den Antrag beim Finanzamt.

Typischer Ablauf einer BSFZ-Prüfung

Nach Einreichung des Antrags prüft die BSFZ zunächst die formale Vollständigkeit. Bei inhaltlichen Fragen ergeht eine Rückfrage (sog. Nachforderung), auf die das Unternehmen schriftlich antworten muss. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 4–8 Wochen; bei Nachforderungen verlängert sich das Verfahren. Die Bescheinigung ist zeitlich befristet und gilt nur für den angegebenen Projektzeitraum – Änderungen am Vorhaben können eine Neueinreichung erfordern.

Was tun bei Ablehnung?

Eine Ablehnung durch die BSFZ ist kein endgültiges Nein. Unternehmen können innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Entscheidend ist dabei die Neupositionierung der technischen Argumentation – insbesondere zur Abgrenzung vom Stand der Technik. In der Praxis lassen sich viele Ablehnungen durch eine überarbeitete Projektbeschreibung in eine Bewilligung umwandeln.

Typische Fehler in BSFZ-Anträgen

  • zu vage technische Beschreibung
  • Fokus auf Produkt statt Entwicklung
  • fehlende Abgrenzung zum Stand der Technik

Praxisbezug

Eine gute BSFZ-Beschreibung ist technisch präzise, aber nicht akademisch – sie muss für Gutachter nachvollziehbar sein.

Weiterführende Informationen